Zwangsgeld - Haft für einen Tag!?

  • also, Baklagter hält Katzen in seiner Wohnung und der Vermieter untersagt das. Er erwirkt einen gerichtlichen Beschluss, dass keine Katzen gehalten werden dürfen, aber das interessiert den Beklagten (Mieter) wenig. -> Beschluss nach § 128 IV ZPO: Ordnunggeld in Höhe von 200,-- EUR und alternativ je 100,-- EUR ein Tag Haft.

    Schuldner zahlt Raten, stellt dann Zahlung ein und leistet eV beim Gerichtsvollzieher. Offener Restbetrag mit Kosten: 120,63 EUR. Vermieter besteht auf Vollstreckung, Richter legt mir die Akte vor mit der Bitte um weitere Veranlassung.

    Ich finde es reichlich lächerlich 1 Tag Haft anzuordnen und frage mich auch selbst wie das gehen soll und ob es überhaupt zulässig ist wegen einem Tag anzufangen? Bitte helft mir ;)

  • Anmerkung: die Kosten betragen 20.63 EUR, sodass also auch wegen der durch Haft vollstreckbaren Restschuld exakt ein Tag zu vollstrecken bleibt. Die Kosten bleiben dabei ja unberücksichtigt

  • Und: Wie wirds gemacht? Ich soll das nämlich jetzt auch mal machen, aber bis jetzt noch nicht so den richtigen Durchblick, wie das geht. Gibts da Formulare?

  • Erst einmal muss man unter Zwangsgeld ( wie in der Überschrift) und Ordnungsgeld unterscheiden.

    Ich benutze immer Verfügung aus Jugendstrafsachen. Wenn alles auch zugestellt wurde, wird der Schuldner in die nach dem Vollstreckungsplan zust. JVA geladen, parallel dazu das Aufnahmeersuchen an die JVA. Geht er nicht freiwillig, muss ein Haftbefehl erlassen werden.

    Zu diesem Thema gibt es auch bereits einige Threads. ( einfach nur Ordnungshaft in die Suche eingeben)

  • Wie Himmel.

    Auch ein Tag ist zu vollstreckuen und das ist gar nicht mal so selten. Mit Glück kommt das Restgeld noch rüber, weil man den Knast letztlich doch fürchtet.

    Offizielle Formulare kenne ich nicht, ich habe selbst gestrickte.
    Hier wären relevant:
    a) Ladung zum Strafantritt
    b) ggf. Haftbefehl

  • Ich finde es reichlich lächerlich 1 Tag Haft anzuordnen und frage mich auch selbst wie das gehen soll und ob es überhaupt zulässig ist wegen einem Tag anzufangen? Bitte helft mir ;)

    Wie Himmel & 13 schon erwähnten, ist es weder lächerlich noch untypisch 1 Tag Ordnungshaft zu verbüßen.

    Zur Sache selbst:
    Wenn das festgesetzte Ordnungsgeld gem. § 890 ZPO nicht vollstreckt werden kann, muss
    1. Ladung zum Strafantritt
    2. Aufnahmeersuchen an die JVA
    veranlasst werden.
    Bei Nichtbefolgung des Schuldners bleibt es dem Rpfl. überlassen, ob er zur Verhaftung und Einlieferung den GV gem. § 186 Abs. 7 GVGA oder die Polizei beauftragt. Mehr dazu gibt's u. a. auch hier.

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