Die Regelungen im FGG sind zwar eindeutig, aber ich komm trotzdem immer wieder durcheinander, wann denn die Vergütung nun beginnen kann.
Bsp.:
Betreuerbestellung, Beschluss am 17.01.2006, Entscheidung sofort wirksam, zur Gst. gelangt am 17.01.2006, der Betreuerin per ZU zugestellt am 19.01.2006.
Ab wann hat die Betreuerin einen Vergütungsanspruch?
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