Vergütungsbeginn

  • Die Regelungen im FGG sind zwar eindeutig, aber ich komm trotzdem immer wieder durcheinander, wann denn die Vergütung nun beginnen kann.

    Bsp.:

    Betreuerbestellung, Beschluss am 17.01.2006, Entscheidung sofort wirksam, zur Gst. gelangt am 17.01.2006, der Betreuerin per ZU zugestellt am 19.01.2006.

    Ab wann hat die Betreuerin einen Vergütungsanspruch?

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • ab 18.01. 00.00 Uhr, also dem tag nach dem eintritt der sofortigen wirksamkeit '(eingang auf geschäftsstelle) weil in den vorschriften des VBVG auf die §§ 187 ff BGB verwiesen wird.

  • Zitat von LuckyStrike

    ab 18.01. 00.00 Uhr, also dem tag nach dem eintritt der sofortigen wirksamkeit '(eingang auf geschäftsstelle) weil in den vorschriften des VBVG auf die §§ 187 ff BGB verwiesen wird.



    :zustimm:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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