Beurlaubung für Ausbildungszeit als Anwärter

  • Ich bin zur Zeit Angestellte mit einem unbefristeten Vertrag beim AG. Zum 01.10. diesen Jahres werde ich die Ausbildung als Rechtspflegeranwärterin beginnen:) . Für die Dauer möchte ich mich gerne beurlauben lassen, die Verwaltung möchte aber dass ich kündige. Leider kann ich zu dem Thema nichts für mich brauchbares finden. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

    MfG Maestro330

  • Kuck mal nach ob es in deinem Bundesland Bildungsurlaub gibt. Aber ist man nicht immer vom Guten Willen der Verwaltung angewiesen?
    Ich kann nur sagen , mir gings 1991 genauso, obwohl ich auf die Idee mit dem Urlaub gar nicht gekommen bin - die hätten gekuckt. Ich habe mit denen einen Aufhebungsvertrag gemacht. Sieht finde ich besser aus. Ich habe auch nicht festgestellt, das ich deshalb irgendwas eingebüsst hätte. Denn die Zeiten als "Mitglied im öffentlichen Dienst" läuft ja nahtlos weiter. Ich sehe jetzt nicht wo du dich bei der Beurlaubung verbessserst. Es sei denn du denkst an die spätere Übernahme.:gruebel:
    Die werden dir da aber sagen das dafür ja die Aufstiegsbeamtin gedacht ist. Das gibt es bei euch wohl nicht??? Das ist die richtig elegante Lösung, obwohl ich jetzt auch nicht weiss ob das als Angestellte überhaupt geht. Da kriegt man während des Studiums sein Gehalt weiter, wenn mans nicht schafft geht man wieder als UDG , muss nach erfolgreichem Abschluss meist "zur Strafe" 1/2 bis 1 Jahr Rechtspflegertätigkeit zum UDG Gehalt machen ehe man seine A 9 kriegt. Hier werden jedes Jahr so 1-2 Leute als Aufstiegsbeamten zugelassen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das Stichwort ist "AufstiegsBEAMTE". Die kenne ich hier bei uns auch. Bei Angestellten hab ich sowas noch nicht gesehen.
    Bei mir in der Ausbildung war sogar ein Ex Mittlerer Beamter vom Vollzug der kündigen musste um die Rpfl. Ausbildung zu machen

  • Danke für eure Antworten.

    Die Verwaltung möchte auch gerne mit mir einen Aufhebungsvertrag machen. Aber da die Übernahmesituation der Anwärter ja auch nicht unter dem besten Stern steht würde ich die Sicherheit als Angestellte eigentlich ganz gerne behalten. Aufstiegsbeamtin geht als Angestellte nicht. Wird in meinem Bundeslang in den letzten Jahren sowieso nicht mehr praktiziert.
    Falls es nicht anders geht kommt halb nur der Aufhebungsvertrag in Betracht, aber falls die Beurlaubung klappen würden, wär dies natürlich der bequemer und sichere Weg.

    Würd mich freuen wenn falls noch jemand eine Idee haben sollte.

    Nochmals danke

    Mfg Maestro330

  • Wende dich doch mal ggf. über deinen Personalrat an den Bezirkspersonalrat. Damit kann man schonmal seiner Position etwas mehr Gewicht verleihen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Bei uns in Meck-Pomm gab es Anfang des jahres ebenfalls eine Ausschreibung zur Zulassung von Angestellten und Beamten des mittleren Dienstes zur Rpfl-Ausbildung. Darin heißt es, daß sowohl die Beamten und Angestellten, die zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, werden über eine Beurlaubung von ihrem bestehenden Beamtenverhältnis bzw. über das Ruhen des Angestelltenverhältnisses(Sonderurlaub ohne Bezüge) zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.

    Kündigen würde ich keinesfalls. Nach Abschluß der Ausbildung würde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf bei bestandener Prüfung die Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgen. Was jedoch, wenn die Prüfung nicht bestanden wird ? Dann wird das Widerrufsverhältnis widerrufen und endet, das Angestelltenverhältnis besteht wegen der Kündigung ebenfalls nicht mehr. Bei Sonderurlaub ohne Bezüge endet in diesem Fall einfach der Sonderurlaub.

    Gut überlegen und nicht zur Kündigung drängen lassen, ggf. einfach einen SU-Antrag stellen und warten was passiert.

  • Hallo,

    ich würde auf jeden Fall schauen, dass Du beurlaubt wirst. Ob das geht weiss ich allerdings nicht. Ich war vor 3 Jahren genau in derselben Situation. Ich war vorher Angestellte - zumindest mit einer halben unbefristeten Stelle - und habe damals nicht daran gedacht mich beurlauben zu lassen. Im Vorstellungespräch zur Anwärterin sagte man mir auch, dass die Übernahmechancen gut aussehen. Nun werde ich dieses Jahr mit dem Studium fertig und es sieht nicht so rosig aus. :(
    Nun bin ich natürlich in der blöden Lage, dass wenn ich nicht übernommen werde, ohne Job da stehe. Also bitte mache es besser....
    Halte mich bitte auf dem Laufenden, was dabei raus kam.
    Liebe Grüße

  • Habe mich bei unserem Personalrat informiert. Die sagten das die Chance einer Beurlaubung eher schlecht aussieht. Dazu kommt noch, dass dieses Jahr wohl wieder einige Angstellte gehen müssen. Falls die Beurlaubung klappen sollte, würde ich eventuell einem Kollegen/einer Kollegin die Stelle versperren, da meine Stelle 3 Jahre "leer" steht. Da bekommt man natürlich auch ein schlechtes Gewissen gegenüber den anderen Angestellten ohne festen Vertrag. Bisher bin ich noch unentschlossen ob ich einen Urlaubsantrag ohne Bezahlung stellen soll. Ich weiß auch nicht auf welcher Grundlage ich den Antrag stellen soll, für Beamte gibt es da ja Vorschriften auf die man verweisen kann. Hat noch jemand einen Rat????
    LG

  • Zitat von Maestro330

    Habe mich bei unserem Personalrat informiert. Die sagten das die Chance einer Beurlaubung eher schlecht aussieht. Dazu kommt noch, dass dieses Jahr wohl wieder einige Angstellte gehen müssen. Falls die Beurlaubung klappen sollte, würde ich eventuell einem Kollegen/einer Kollegin die Stelle versperren, da meine Stelle 3 Jahre "leer" steht. Da bekommt man natürlich auch ein schlechtes Gewissen gegenüber den anderen Angestellten ohne festen Vertrag.



    Hallo,
    darauf würde ich es heutzutage nun überhaupt nicht ankommen lassen oder würdest Du meinen, daß das ein anderer für Dich ebenfalls tun würde. Jeder muß heutzutage sehen wo er bleibt.

    Bist Du Angestellte in den NBL oder den ABL ? In den NBL gilt die Unkündbarkeit nach 15 Jahren und ggf. auch weitere Regelungen laut BAT-Ost nicht.

    Im BAT muß es hierzu irgendeine Regelung geben. Ich würde den Antrag auf Beurlaubung ohne Vergütung einfach mit der Begründung der Zulassung zur Rpfl-Ausbildung und der damit verbundenen Ernennung zur Bamtin auf Widerruf stellen. Möge die Verwaltung das OLG doch darüber entscheiden, wenn sie ablehnen müssen Sie hierzu auch die Rechtsgrundlage benennen. Mit der Ablehung der Beurlaubung ist das Angestelltenverhältnis ja nicht beendet. Außerdem muß das OLG auch eine Auffassung dazu haben, wenn sich die Ausschreibung der Ausbildung sowohl sowohl an Beamte des mittleren Dienstes als auch an vergleichbare Angestellte gerichtet hat, oder war es eine allgemeine Ausschreibung der Ausbildungsstellen ? Hast Du die schriftliche Zusage zur Ausbildungszulassung denn schon ?

    Erwarte vom PR nicht zu viel. Der PR ist in erster Linie Intressenvertretung aller Mitarbeiter und wird in den heutigen Zeiten und in dieser Angelegenheit natürlich zur Erhaltung anderer Arbeitsverträge froh über jeden freiwillig ausscheidenden sein. Auch glaube ich nicht, daß der PR so tief im BAT steckt, daß er zu dieser Problematik eine vernünftige Beratung vornehmen kann, ich bezweifle auch, daß er dazu überhaupt befugt ist.

    Kündigen würde ich aber auf keinen Fall, erst recht nicht, wenn Du nach BAT-West 15 Jahre rumhast und unkündbar bist. In diesem Fall würde ich die Beurlaubung einfach beantragen und bei Ablehung (gerade wenn im BAT zur Beurlaubung ohne Vergütung was geregelt ist, so etwas schwammiges wie, kann gewährt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen ect.) deswegen vors Arbeitsgericht gehen. Was solls, ist doch nichts zu verlieren.

    Andererseits verstehe ich nicht ganz, wie das OLG bzw. das JM Dich ohne Abklärung dieses Sachverhaltes zur Ausbildung zugelassen hat, sie müssten eigentlich dazu eine Auffassung haben und sich ja bei Ausschreibung Gedanken dazu gemacht haben, wenn sie Angestellte aus den eigenen Reigen zulassen.
    Gruß Fisch

  • Also ich hab jetzt mal unsere Haus-BAT-Verantwortliche gefragt, die für unsere Angestellten zuständig ist.

    Der Bildungsurlaub nach § 52 BAT greift nicht - weil nur ein paar Tage umfaßt werden.

    Bleibt noch der § 50 BAT - Sonderurlaub. Danach kann der Arbeitgeber SU gewähren, muß es aber nicht, Es gibt darauf keinen Anspruch, es sei denn es gibt ne Ausschreibung wie oben beschrieben.

    Jetzt mal meine Meinung & Erfahrung dazu:

    Ich hab im mD gekündigt nachdem ich meine Zusage zum Studium hatte - und Stellenzusagen für nach der Ausbildung gabs bei uns auch nicht.
    Meine Rede ist & bleibt : Wer das Rpfl-Studium schafft & örtlich flexibel ist, der bekommt auch ne Stelle (auch wenn's seit 2003 etwas schwerer geworden ist).

    Du mußt wissen, was Du in Zukunft willst. Dein Tätigkeitsfeld als Angestellte ist begrenzt & Deine Gehaltsentwicklung kannst Du jetzt schon im BAT/Tvöd ablesen.
    Wenn Du mehr (Ansprüche, Anforderungen & Geld) willst, dann rate ich zum Studium ! :daumenrau Vielleicht kannst Du ja in einem Aufhebungsvertrag noch ein bisserl Geld rausschlagen (soll's geben ) !
    Und willst Du nach 3 Jahren Studium & mangels Übernahme als Rpfl. im eigenen Bundesland zurück in ein Angestelltenverhältnis ? Rpfl-tätigkeiten gibts dann bestimmt nicht.

    Viel Glück !

  • Bin der Neue in der Runde.

    Ich habe gerade das Auswahlverfahren hinter mich gebracht und werde zum 01.08. mein Studium beginnen. Bei uns im Hause war glücklicherweise nie die Rede von Kündigung. Mein GL sprach sofort von Beurlaubung und daher ist mein größtes Problem der Rückschritt vom bescheidenen Angestelltengehalt auf ein noch bescheidenere Anwärterbezüge :(

    Kann mir hier jemand einen Tipp für eine gute und günstige private Versicherung geben???

    Eine Quelle für die genauen Themen des Studiums (Skripte zu den Gebieten) suche ich auch noch für meine Vorbereitung.

    Sind hier eigentlich auch RPfl/RPflAnwärter aus M-V vertreten???

  • Hallo,

    danke euch allen für eure Antworten und Anregungen. Leider hat alles nicht´s genützt. Habe einen Beurlaubungsantrag gem. § 50 BAT gestellt, den die Verwaltung bei meinem AG auch genehmigt hat (und dass innerhalb von nur 2 Tagen). Am nächsten Tag wurde ich zum Geschäftsleiter gerufen, der mir sagte das die Genehmigung leider doch nicht greift, da durch Einstieg in die Beamtenlaufbahn jedes private Arbeitsverhältnis endet.
    Aber versucht hab ich´s immerhin und auch schlauer geworden, den Versuch war´s wert.
    Jedenfalls danke an euch alle für eure Mithilfe. Jetzt werde ich meinen Arbeitsvertrag aufheben lassen und zum 01.10. dann endlich Rechtspflegeranwärterin sein.

    Danke an alle und lieben Gruß
    Moni

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