"Sofortklausel"

  • Und mir muss man mal erklären, warum ein RA eine vollstr. Ausf. des VU VOR Zustellung haben will. Dringend natürlich. Nein, nicht erst NACH Zustellung, sondern VORHER. Gibt er mir auch schriftlich ......... :gruebel:
    Alle bekloppt hier !


    Also das mit der vollstreckbaren Ausfertigung des VUs ist u.U. garnicht so doof: Man kann das VU ja auch im Parteibetrieb zustellen.

    Und das macht m.E. im Einzelfall schon Sinn, wenn man es mit der Vollstreckung besonders eilig hat.



    ich hab mal eine vollstreckbare Ausfertigung von einem nicht zugestellten KFB erteilt (auf den Antrag hab ich erst gestaunt, das dann aber im Zöller irgendwo gefunden) - da kam rein, dass nicht zugestellt wurde und gut. (Titel, Klausel, Zustellung - die Reihenfolge ist egal...)


    Ist mir klar, dass das grundsätzlich bei Titeln, die wirksam sind, möglich ist. Aber ein VU im schriftlichen Verfahren wird erst mit Zustellung wirksam. Die Zustellung hat von Amts wegen zu erfolgen.
    Ergo: Bisher kein wirksamer Titel. Und nach Zöller muss die GST vor der Erteilung der Klausel prüfen, ob der Titel wirksam ist.

    Oder bin ich derzeit völlig vernagelt ?




    Aber dann würde der Beklagte ja erst von dem Urteil wissen, wenn der Gerichtsvollzieher schon vor ihm steht !
    Und zur Wirksamkeit ist doch die "Kenntnis" (Verkündung oder - wie hier - Zustellung) notwendig. Vielleicht sollte ich die Beiträge mal zusammen fassen und einen eigenen Fred draus machen ?


    Ja bitte.. ..... Herr Behr würde sogar der möglicherweise obsiegenden Partei empfehlen, im Verkündungstermin diese Sofortklausel zu beantragen. Der Beklagte muss damit rechnen, verurteilt zu werden... Wie das nun mit der "Wirksamkeit" ist, weiß ich auch nicht. :gruebel:

    Aber dat passt nu wirklcih alles net hierher....

  • Puh... nachdem ich mich jetzt durch die Zitaten-Kette durchgekämpft habe, meine bescheidene Meinung zu diesem Thema: Das schriftliche (ergo: nicht verkündete) Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO wird erst mit wirksamer Zustellung an beide Parteien rechtsexistent (vgl. Zöller/Vollkommer, Rand-Nr. 6 zu § 310 ZPO). Erst darauf, darf der UdG auch eine vollstreckbare Ausfertigung des VUs erlassen.

    Zitat von Jamie

    Steh grad auf ner langen Leitung wegen des VU.... Das ist vorläufig vollstreckbar, warum sollte es erst mit Zustellung "wirksam" werden? Ich finde, es spricht nix dagegen, eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellungsnachweis zu kriegen und diese dann im Parteibetrieb zuzustellen.

    Wenn ich mich recht erinnere, nennt Prof. Johannes Behr das "Sofortklausel" und bezieht sich auf § 751 i.V.m. § 317 ZPO (Absätze hab ich grad nicht im Kopf).

    Vielleicht bin ich auch grad etwas neben der Spur :confused:

    Aus den genannten §§ lässt sich nichts entsprechendes zur "Sofortklausel" entnehmen. Vermutlich meint Behr, dass eine vollstreckbare Ausfertigung gleich in der Klageschrift beantragt werden soll, damit der UdG nach Vorliegen der Voraussetzungen sofort die vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
    Schließlich darf die vollstreckbare Ausfertigung nach Zöller/Stöber Rand-Nr. 8 und 10 zu § 724 ZPO nur bei Vorliegen eines formellen Antrags erteilt werden.

  • Hier muss man unterscheiden, ob das VU unter Anwesenheit des Gläubiger(vertreter)s im mündlichen Termin oder im schriftlichen Verfahren ergangen ist.

    Im mündlichen Termin wird das VU verkündet und es kann sofort eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist nur der (zwingende) Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit, nicht die Zustellung des Titels.

    Nach § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn "das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird". Ausdrücklich steht in § 750 Absatz 1 Satz 2 ZPO: "Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; ...".
    Daher ist es nach einem mündlichen VU ein gaaanz normales und nachvollziehbares Ding, eine "Sofortklausel" haben zu wollen.

    Bei nem VU im schriftlichen Verfahren: siehe VIP :)

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Der selbst ernannte Klauselfetischist hat gesprochen, hugh ! :D Dem ist nichts hinzuzufügen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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