Hallo, vor dem Wochenende noch ein paar Fragen:
Hat sich bei dem Verhalten der Schweiz von Zustellungen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einen in der Schweiz ansässigen Drittschuldner was geändert?
Kann mir jemand was zur Lugano-Konvention sagen?
Was ist mit der Möglichkeit, wenn der Drittschuldner Niederlassungen in Deutschland hat? Könnte da zugestellt werden?
Ich weiß, leicht getrickst, aber würde es überhaupt Sinn machen?
Rätselnde Grüße
Geniesserin