Erbschein nach Feststellung des Fiskalerbrechts

  • Hallo!

    Ich habe zunächst das Fiskuserbrecht des Landes Niedersachsen festgestellt.

    Nun beantragt das Niedersächsische Finanzministerium formlos die Ausstellung eines Erbscheins.

    Ist der Erbscheinsantrag formlos möglich? Weise ich im Erbschein nur das Land Niedersachsen oder auch den Vertreter bzw. das Niedersächsische Finanzministerium als Erben aus?

  • Ich würde einen gesiegelten Erbscheinsantrag verlangen und die eidesstattliche Versicherung (weil sinnlos) erlassen.

    Im Erbschein ist nur das Bundesland als Erbe auszuweisen. Ob man einen Zusatz aufnimmt ("vertreten durch ..., Az. ..."), ist Geschmacksache. Erforderlich ist ein solcher Zusatz nicht, aber vielleicht zweckmäßig.

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