Hilfe, habe soeben die Akte mit der Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters und dessen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für die Tätigkeit als vorl. InsO-Verw. vorgelegt bekommen mit der Verfügung des Richters, die Rechnungslegung zum Zwecke der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung zu prüfen und danach die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Die Rechnungslegung und der Vergütungsfestsetzungsantrag sind natürlich nach Eröffnung eingegangen, denn unter den Verwaltern hat sich natürlich herumgesprochen, dass es nicht gerade von Vorteil ist, den Richtern zusätzlich, ungeliebte Arbeit zu verschaffen, indem man den Vergütungsfestsetzungsantrag vor Verfahrenseröffnung einreicht...
Abgesehen davon, dass ich noch immer der Auffassung bin, für die Festsetzung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung nicht zuständig zu sein (...ich verweise da auf den Kommentar von Keller:); Haarmeyer, so meine persönliche Auffassung ist da wohl als InsO-Verwalter nicht ganz unvoreingenommen (s.o.) ?!;)
Ist der Rechtspfleger für die Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters tatsächlich zuständig?