Hallo!
Nachdem der Antragsteller den Antrag auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel zurückgenommen hat, stellt der Antragsgenervertreter Antrag auf Kostenentscheidung nach § 269 III ZPO analog.
Hab eine Entscheidung vom OLG Hamm, 1997 bzw. einen Leitsatz, dass dies möglich ist.
Jaaaa????? Hatte das noch nie. Wie bemesse ich den Streitwert?
Vielen Dank schon mal!
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