Auslandszustellung Dänemark?

  • weiss jemand, wie man ne zustellung nach dänemark veranlasst?

    einfach dem (welchem?) gericht mit der bitte um veranlassung ?

  • "Unsere" (also die vom Gericht veranlassten Auslands-ZUs) laufen hier über das örtl. zuständige Landgericht und von dort weiter über die Konsulate.

    In der Praxis sieht das so aus, dass der Sachbearbeiter die Auslands-ZU verfügt, ein UdG mit spezieller Zuständigkeit dafür die förmlichen Ersuchen fertigt und siegelt, der SB alles unterschreibt und dann ab zum LG und abwarten (so schon mal 6 bis 12 Monate), ob was vom Zustellland zurück kommt.

    Wie das nun mit Auslands-ZUs im Parteibetrieb läuft, weiß ich auch nicht, aber vielleicht hilft diese Seite etwas weiter:

    http://europa.eu.int/comm/justice_h…_doc_gen_de.htm

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • thx for info. ist ja offenbar immer noch so furchtbar wie früher - ich dachte die welt wäre durch EU und so ein wenig kleiner geworden.

  • Die EU ist in der Tat kleiner geworden und hat mit der sog. EG-Zustellungsverordnung (EG-VO Nr. 1348/2000) erhebliche Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Zustellungsverkehr in Zivilsachen gebracht.

    Aber: die Dänen -obwohl EU-Mitglied- wollten da (wie auch bei der EG-Beweisaufnahmeverordnung) nicht mitspielen.

    Also läuft die Zustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen v. 15.11.1965.

    Und da regt man sich auf, wenn Frankreich die EU-Verfassung nicht annimmt?

  • frankreich hat "nein" votiert und das ist schlimm.

    ich glaube, in deutschland wäre es genauso gelaufen: mikroskopisches regionales denken, irrationale angst um arbeitsplätze, falsches nationaldenken marke "grenzen hoch, sichert eigenen wohlstand" - haben wir hier auch alles.

    zum glück haben die es ohne die breite masse zu fragen hier lautlos durchs parlament durchgewinkt.

    exkurs:

    klar ist: die volksabstimmung ist das legitimste mittel der demokratie, indem nicht parlamentarische repräsentanten entscheiden, sondern jeder einzelne bürger selbst. aber leider hat das volk von der materie keine ahnung...

  • Zitat von oL

    frankreich hat "nein" votiert und das ist schlimm.



    Es kommt noch dicker: Holland hat noch viel deutlicher abgeschmettert...:rolleyes:

  • Man sollte diese "Neins" Ernst nehmen aber in der Sache nicht überbewerten. Es ging doch bei den Leuten, die mit "Nein" gestimmt haben, letztlich gar nicht um die eigentlich zur Abstimmung anstehende EU-Verfassung. Vielmehr wollten die Allermeisten wohl damit (nur) ihre Unzufriedenheit mit der Regierung und der EU-Politik insgesamt zum Ausdruck bringen. Es waren also Protestäußerungen viel allgemeinerer Art. Daher sollten diese Abstimmungsergebnisse m.E. auf längere Sicht der EU-Verfassung in der aktuellen Fassung nicht unbedingt entgegen stehen. Nachbesserungen und Neuverhandlungen sind auch unnötig, denn es ging den Wählern bei den Abstimmungen ja eben gar nicht um den Inhalt der Verfassung.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    Man sollte diese "Neins" Ernst nehmen aber in der Sache nicht überbewerten. Es ging doch bei den Leuten, die mit "Nein" gestimmt haben, letztlich gar nicht um die eigentlich zur Abstimmung anstehende EU-Verfassung. Vielmehr wollten die Allermeisten wohl damit (nur) ihre Unzufriedenheit mit der Regierung und der EU-Politik insgesamt zum Ausdruck bringen. Es waren also Protestäußerungen viel allgemeinerer Art. Daher sollten diese Abstimmungsergebnisse m.E. auf längere Sicht der EU-Verfassung in der aktuellen Fassung nicht unbedingt entgegen stehen. Nachbesserungen und Neuverhandlungen sind auch unnötig, denn es ging den Wählern bei den Abstimmungen ja eben gar nicht um den Inhalt der Verfassung.


    Genau das ist bezüglich beiden Ländern auch wiederholt zum Ausdruck gekommen. Die Gelegenheit war günstig, den eigenen Oberen eine zu verpassen.
    Dass Brüssel trotzdem ins Grübeln gekommen ist, muss ja auch nicht verkehrt sein.

  • volksbefragungen sollten meines erachtens überhaupt nicht mehr durchgeführt werden. früher hat ein volk sich der vermeintlich überlegenen entscheidungskompetenz eines königs, kaisers, whatever, untergeordnet, also einer einzigen person.

    heute hat man mehrere hundert volksvertreter im parlament. das sollte fürs volk reichen.

  • back to topic:

    das amtsgericht machts aufgrund 1-zeiligen antrags. dann übers LG zur prüfung, von dort zur zustellung und gut.

  • Ich muß eine Zustellung nach Dänemark vorbereiten.

    Es sollen am 1.7.2007 neue Abkommen in Kraft getreten sein:
    mit der aussagekräftigen Bezeichnung
    "Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen sowie über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".

    Den Text dieses Abkommens hab ich zwar gelesen, versteh aber leider nur Bahnhof. Dänemark hat wohl mit vielen Einschränkungen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 zugestimmt (die hab ich dann auch noch gelesen mit gleichem Ergebnis).:gruebel:

    Ich glaube verstanden zu haben, daß sich für die Zustellung im Wesentlichen nix geändert hat.

    Vor allem gilt die (von mir so geschätzte) EG-Verordnung 1348 immer noch nicht.

    Hatte jemand von euch nach dem 1.7. eine Zustellung nach Dänemark und kann mir etwas dazu sagen ?

  • Ab 01. 07. 2007 findet die VO (EG) Nr. 1348/2000 auch im Verhältnis zu Dänemark Anwendung.

    Die Zustellungsanträge können daher direkt vom inländischen Gericht - ohne Einschaltung der örtlichen Prüfungsstelle - an die zuständige dänische Empfangsstelle übersandt werden - unter Verwendung des EU-einheitlichen Vordrucks (Zustellungsantrag) -.

    Auf den Länderteil "Dänemark" in der ZRHO wird insoweit Bezug genommen.

  • Nach dem am 19. 10. 2005 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen ist die VO (EG) Nr. 1348/2000 im Verhältnis zu Dänemark am 01. 07. 2007 in Kraft getreten,
    vergl. Art. 10 II des vorgenannten Abkommens und Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorgenannten Abkommens inm Amtsblatt der EU vom 04. 04. 2007, L 94/70.

    Es trifft zwar zu, dass die ZRHO in dem Länderteil "Dänemark" in Schriftform noch nicht aktualisiert ist - online ist dieser Länderteil jedoch bereits aktualisiert worden (vergl. in NRW: IR-Online).

  • Die ZRHO ist auch im Internet frei verfügbar, und zwar angeboten von der Justiz NRW (neben einer Vielzahl weitererInformationen). Weil ich mir nie so ganz sicher bin, ob das tatsächlich gewollt ist oder ob es sich um eine Fehlkonfiguration handelt, verkneife ich es mir, einen Link zu posten.

    Der interessierte Zeitgenosse kann ja bei Google mal die Suchbegriffe: zrho nrw eingeben.



  • Es trifft zwar zu, dass die ZRHO in dem Länderteil "Dänemark" in Schriftform noch nicht aktualisiert ist - online ist dieser Länderteil jedoch bereits aktualisiert worden (vergl. in NRW: IR-Online).

    ja aber noch nicht ganz...

    Uns in Berlin wurde von der Senatsverwaltung gesagt, dass wir die Zustellungen noch nach dem alten Recht und damit auch auf den alten Formularen machen sollen..

    Erst wenn die Dänen die Zentralstellen und den ganzen Plunder benannt haben, sollen wir auch nach der ZRHO zustellen..

    Grüße aus Berlin :D

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