zwei Vollstreckungsklausel wegen Teilabtretung

  • Guten Morgen, zusammen!

    Habe folgendes Problem, bei dem ihr mir sicher weiterhelfen könnt;):

    An die Bank B wurde von der Bank A ein Teilbetrag einer eingetragenen Grundschuld abgetreten. Die Bank B übersendet mir die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit der Bitte um Teilung und Umschreibung. Für Bank A und für Bank B soll jeweils eine vollstreckbare Ausfertigung mit entsprechender Vollstreckungsklausel erteilt werden.
    Angehört hab' ich schon. Keinerlei Stellungnahmen dazu.
    Die Originalurkunde ist bei uns im amtlicher Verwahrung (Sammelakte). Hab' ich mir vorlegen lassen
    Und jetzt? :confused:
    Wie geht es weiter? :gruebel:

  • Zuständig ist erst mal der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, § 724 Abs. 2 ZPO.

    Bank A bekommt eine vollstreckbare Ausfertigung in Höhe des noch verbleibenden Restbetrages.

    Bank B bekommt eine vollstreckbare Ausfertigung in Höhe des abgetretenen Betrages.

    "Vorstehende Ausfertigung wird der Bank A in Höhe eines Betrages von 10.000,-- Euro zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt."

  • Auch wenn das jetzt eine ganz blöde Frage ist:
    Wie teile ich den Titel? Fertige ich zweimal aus?



    Für Bank A die Klausel umschreiben und für Bank B eine Kopie fertigen und daraus dann die vollstreckbare Ausfertigung fertigen. (Möglichst ohne die Vollstreckungsklausel für die Bank A)

  • Zuständig ist erst mal der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, § 724 Abs. 2 ZPO.



    M. E. Teilabtretung, also Rechtsnachfolge, also Rpfl-Zuständigkeit.

    § 20 Nrn. 12, 13 RpflG

    Auch wenn das jetzt eine ganz blöde Frage ist:
    Wie teile ich den Titel? Fertige ich zweimal aus?



    Ich hatte so was direkt auch noch nicht (macht ja normalerweise auch der Notar).

    Es müsste aber so ähnlich gehen wie wenn z. B. bei einem Unterhaltstitel Teilbeträge auf Sozialbehörden übergehen; dann wird eine 2. vollstreckbare (Teil-)Ausfertigung erteilt und auf der 1. Ausfertigung wird dies vermerkt.

  • Urkunde kopieren und mit folgendem Vermerk verbinden:
    Das Grundpfandrecht wurde in Höhe eines Teilbetrages von 10.000 € mit den Nebenleistungen und den Zinsen ab ... abgetreten an die yx Bank. Die Abtretung ist nachgewiesen durch Eintragung im Grundbuch von ... am... unter III/1a. Wegen dieses Teilbetrages der dinglichen Ansprüche wird der xy-Bank diese weitere volltreckbarte Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner S erteilt. - oder so ähnlich.
    Die erste vollstreckbare Ausfertigung muss entsprechend abgeschrieben werden.
    Die Ansprüche aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis sind vermutlich nicht mit abgetreten ?

  • Mal ein Beispiel:

    Rechtsnachfolgeklausel:
    Vorstehende vollstreckbare Teil-Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars X zu A-Stadt vom 07.11.1986 (UR-Nr. 529/1986) wird der

    Bausparkasse Schäbig-Schwall AG

    als Rechtsnachfolgerin der Südnordbank AG,
    für den letztrangigen Teilbetrag i.H.v. xxxxx DM (xxxxx EUR)

    wegen der dinglichen und persönlichen Ansprüche an Kapital sowie Zinsen von Anfang an

    zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

    erteilt.


    Die Rechtsnachfolge wurde nachgewiesen durch Vorlage der am 27.10.2006 öffentlich beglaubigten Abschrift der Abtretungserklärung der Südnordbank AG vom 10.05.2006 sowie durch Vorlage des Grundschuldbriefs durch die Zessionarin. Die Übergabe des Grundschuldbriefs (§ 1154 BGB) ist damit offenkundig.


    Vermerk auf der anderen vollstreckbaren Teilausfertigung:
    aus vorstehender vollstreckbarer Teil-Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars X zu A-Stadt vom 07.11.1986 (UR-Nr. 529/1986) kann

    der letztrangige Teilbetrag i.H.v. xxxxx DM (xxxxx EUR)

    wegen der dinglichen und persönlichen Ansprüche an Kapital sowie Zinsen von Anfang an

    nicht mehr vollstreckt werden.

    Der Bausparkasse Schäbig-Schwall AG wurde insoweit eine Rechtsnachfolgeklausel mit vollstreckbarer Teil-Ausfertigung erteilt.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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