Alles anzeigenIch muss dieses Thema (abgewandelt) noch einmal aufgreifen und bitte alle Experten um Hilfe.
Bei einer GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH ausgeschieden und stattdessen eine GmbH & Co. KG als persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten.
Was ist denn nun mit dem Rechtsformzusatz???
Eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin gibt es nicht mehr. Trotzdem habe ich unterm Strich keine natürliche Person, die haftet. Kann der Rechtsformzusatz bleiben? Wenn nicht, wie sollte er lauten?
Ich denke auch bei doppelstöckigen GmbH & Co. KGs kann Rechtsformzusatz so bleiben. Letzendlich habe ich eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin. Aber eben erst in der 2. Etage.