Gerichtssprache deutsch - Schriftsatz in altdeutscher Schrift

  • Frage an die Rpfl-Gemeinde:

    In einer Zwangsversteigerungssache habe ich soeben einen fristgerechten und damit nicht als unzulässig verwerfbaren Einstellungsantrag bekommen.

    Es ist also über dessen Begründetheit zu entscheiden.

    Problem: Der sechsseitige Schriftsatz wurde mit Kugelschreiber in altdeutscher Schrift auf Linienpapier abgefaßt und ist beim besten Willen auch nicht sinngemäß nicht zu entziffern :mad: . Umfrage im Gericht, ob dazu irgendwer in der Lage ist blieb ebenfalls erfolglos, keiner ist in der Lage zu "übersetzen".

    Was nun ???????????????????? :gruebel:

  • :D Woher weisst du denn, dass es ein Einstellungsantrag ist ? :D
    Fordere doch mal auf, den SS vom... in lateinischer Schrift zu übersenden.

  • Zitat von Erzett

    :D Woher weisst du denn, dass es ein Einstellungsantrag ist ? :D
    Fordere doch mal auf, den SS vom... in lateinischer Schrift zu übersenden.



    Der Beginn des zweiten Absatzes auf Seite 1 läßt sich schwierigst mit "Begründung" entziffern.

    Latein ????, hatten wir im im Teil der Republik wo die Sonne aufgeht nicht, hilft also auch nicht weiter, ggf. russisch, ob der Schuldner aber 16 Jahre nach :einermein noch in russisch schreiben kann ? ich nicht mehr, geschweige denn lesen.

    Aber im Ernst, vor dem Schuldner :huldigen: und um Abreichung in leserlicher Schrift bitten, kanns wohl auch nicht sein.

  • wenn mit altdeutsch gemeint ist,sütterlin,einfach mal danach googeln.es gibt garantiert irgendeinen transscriptdienst.
    oft helfen auch gern und umsonst staatliche archive .meist reicht es schon,sofern nicht mit sehr zittriger hand geschrieben,sich sütterlin als zeichensatz für windows zu laden.

  • Was wollt ihr denn - der Antrag liegt doch in der Gerichtssprache vor (deutscher geht es kaum)... :wechlach:

    Aber im ernst Entweder Leseabschrift anfordern oder im Hause einen älteren Kollegen fragen, der noch Altdeutsch lesen kann (so habe ich mir zumeist helfen können). Ggf. Verwaltung des Gerichts fragen, ob dort jemand bekannt ist (muss ja kein teurer Übersetzer sein).

    Ansonsten :
    http://www.suetterlinschrift.de/index.html

    Viel Spaß...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von fisch
    Zitat von Erzett

    Fordere doch mal auf, den SS vom... in lateinischer Schrift zu übersenden.



    Latein ????, hatten wir im im Teil der Republik wo die Sonne aufgeht nicht, hilft also auch nicht weiter, ggf. russisch, ob der Schuldner aber 16 Jahre nach :einermein noch in russisch schreiben kann ? ich nicht mehr, geschweige denn lesen.

    Aber im Ernst, vor dem Schuldner :huldigen: und um Abreichung in leserlicher Schrift bitten, kanns wohl auch nicht sein.



    Hallo fisch!

    Lateinische Schrift ist die, die wir hier gerade benutzen. Das sind lateinische Buchstaben.
    Daneben gibt es noch die kyrillischen und jede Menge andere.

    Von dem Schuldner kannst (meiner Meinung nach) sehr wohl verlangen, sein Anliegen in leserlicher Form vorzubringen. Schließlich will er was von Dir! Notfalls könnte er doch auch zu Dir kommen und das zu Protokoll erklären und Du fügst es als "Leseabschrift" der Akte bei.

    Für detektivischen Spürsinn werden die Rpfl nicht bezahlt.

    Ich hatte als Kind mal ein Märchenbuch in altdt. Schrift, daß ist aber schon seit 1990 verschollen. Konnte es aber ganz gut lesen. Nur weicht die gedruckte Version oft erheblich von der geschriebenen (Stichwort: Sauklaue) ab!.

  • Zitat von evangeline

    Lateinische Schrift ist die, die wir hier gerade benutzen. Das sind lateinische Buchstaben.

    : :oops:

    Werde wohl auffordern, den Schriftsatz in leserlicher Schrift erneut abzureichen oder die Erklärungen zu Protokoll zu geben.

    Freue mich jetzt schon auf den Anruf des Schuldners, ob das Gericht ihm die Fahrtkosten erstattet, die für die Fahrt zur Protokollaufnahme entstehen, da dies ja nur nötig sei, weil das Gericht sein Schreiben nicht lesen kann.

  • Evtl. können die Kollegen der Nachlassabteilung etwas besser helfen.
    Seit ich Testamente eröffne klappt es immer besser mit dem Lesen von Sütterlinschriftstücken. Die kommen da noch relativ häufig vor.
    Auf Anhieb kann ich auch nicht immer alles lesen, aber wenn man erstmal ein paar klare Worte hat kann man über den Vergleich der Buchstaben auch gut den Rest entziffern.

    Wenn es auch so nicht klappt, bleibt nur noch den Ast. um eine leserliche Abschrift oder um Aufnahme zu Protokoll zu bitten.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Interessante Frage.
    In deutscher Sprache ist der Schriftssatz bestimmt, aber ob damit auch das Schritftbild bzw. die verwendeten Zeichen gemeint sind.
    Abwegig betrachtet, was wäre mit einem Schriftsatz in Steno?

    Beim GBA schwirren doch auch immer alte Urkunden und Bewilligungen rum. Da gibt es auch meistens jemanden, der das noch entziffern kann.

    Da Sütterlin allerdings mal gängige deutsche Schriftsprache war ist der Antrag wohl kaum wegen "unleserlichkeit" zurückweisbar.

    Wie wäre es, erst mal den Gläubiger anzuhören :teufel: , mal sehen was der sagt.... :D

  • Schon mal im Grundbuchamt nachgefragt? Oft gibt es da "ältere" Kollegen, die darauf spezialisiert sind, Sütterlin zu lesen...:gruebel:

  • Hallo,

    Der Schriftsatz ist ordnungsgemäß verfasst. Ihr könnt daran nichts beanstanden. Aber warum macht ihr euch das das Leben so schwer.
    In solchen Fällen mache ich folgende Verfügung:

    1. übersetzen lassen
    2. Wv. sodann

    Es gibt extra Übersetzer dafür.

    Vor dem Problem stehen die Grundbuchrechtspfleger öfters.
    Das Grundbuch kommt dann fein säuberlich lesbar zurück, worauf ich ein neues Blatt anlegen kann. Und falls doch ein Übersetzungsfehler da war, hafte nicht ich.

    Saubere Lösung, oder?

  • Zitat von UHU

    Hier könnten doch die Forenopis vielleicht helfen - oder? :teufel:

    Dann mache Dich mal ans Werk... :teufel:

    Aber ernsthaft: Meine Mutter schreibt noch in dieser Sütterlin-Schrift, so dass ich aufgrund des bekannten Schriftbildes zwar auch nicht alles, aber einiges lesen könnte. Allerdings kommt man dann mangels Gelegenheit auch immer weiter von ab und die individuelle "Klaue" spielt auch noch eine nicht unwichtige Rolle.

  • Ich würde mich auch ans Grundbuchamt wenden mdB um Amtshilfe. Die haben mir auch schonmal am Telefon eine Bewilligung und ein Testament vorgelesen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von nicky

    Wie werden die Kosten dafür abgerechnet?

    Aus dem Zeugen und Sachverständigentitel anweisen (macht die Geschäftstelle). Die Kosten sind keine Verfahrenskosten und können nicht einer Partei auferlegt werden.

    Wenn die Richter im Jahr tausende von Euros für sinnlose Gutachten verpulvern, deren Kosten die Staatskasse trägt (da die Parteien PKH erhalten), können das die Rechtspfleger schon lange, oder ???

  • @ frankenstein:

    Mag ja sein, aber wenn ich das genau so mache, kann ich nicht mehr über die Richter ablästern.:teufel: Ich würde daher auch erst im Nachlassgericht/ GBA anfragen und um Hilfe bitten wenn ich es denn über den Sütterlinlink nicht rauskriege.:strecker

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