Mahnverfahren

  • Habe ich gerade gelesen:
    Im Rahmen des 2. Justizmodernisierungsgesetzes sind Rechtsanwälte zum 1.12.2008 zur Nutzung des elektronischen Datenaustausches verpflichtet. Die Antragstellung per Vordruck ist dann verboten und führt zur Zurückweisung der dann noch gestellten Vordruckanträge wegen Formunwirksamkeit.

    Stimmt das?

  • Also wenn, dann würde ich das schon für ein bißchen frech halten... Ich vermute mal,
    daß es hier und da sicher auch noch ein paar Wald-Und-Wiesen Anwälte gibt, die nicht
    mal einen Computer haben, da kenne ich sogar selber einen.

    Gerade im Hinblick auf unseren so hoch gepriesenen Justizgewährungsanspruch hätte
    ich arge Bedenken.

    Grüße,

    Der_UdG

  • Die Kosten, die auf den einzelnen Anwalt zukommen, sind erheblich. Ich werde dann also keine Mahnbescheidsanträge (sind ohnehin weniger als zehn im Jahr) mehr stellen, sondern nur noch Klagen einreichen.

  • BGBl. I S. 3416
    Art. 10 Nr. 8; Inkrafttreten dieser Änderung am 01.02.08 nach Art. 28 Abs. 2


    Artikel 28
    Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    (2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 11 am 1. Februar 2007 und Artikel 10 Nr. 8 am 1. Dezember 2008 in Kraft;

    Du hast ne 0 statt 1 geschrieben ;)

  • Stimmt, Himmel.
    Ich mache hier im Büro auch schon alle kirre damit, Vordrucke aufbrauchen, elektronische Voraussetzungen schaffen (Lesegerät, Signaturkarte, Lizenz) und das wird teuer.
    Derzeit reichen wir zwar auch schon per Diskette ein, aber wer weiß, wie lange das noch unterstützt wird.

  • Hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich habe da auch ernsthaft meine Zweifel, ob das jeder weiß. Allerdings freut mich das ein wenig, da wir hier auf der RAST nicht mehr beim Ausfüllen irgendwelcher Anträge helfen müssen. :D

  • Ich denke daß dies u.a. eine Vorstufe zum "Zustellen per e-mail" sein könnte. Damit kann man nämlich u.a. im GV-Bereich Pensen einsparen. (§ 840 ZPO usw.)


    Und wenn man das noch mit einer automatischen Abbuchung nach Ablauf der Widerspruchsfrist verbindet, haben wird es bald, das Verfahren ohne einen menschlichen Beteiligten.

  • Wenn nach dieser Neuregelung wenigstens noch die Variante "Mahnbescheidsantrag mit Barcode" zulässig ist, hielte ich das für zumutbar. Denn man sollte eigentlich von jedem Anwalt verlangen können, dass er einen Internetzugang hat.

  • Wenn nach dieser Neuregelung wenigstens noch die Variante "Mahnbescheidsantrag mit Barcode" zulässig ist, hielte ich das für zumutbar. Denn man sollte eigentlich von jedem Anwalt verlangen können, dass er einen Internetzugang hat.

    Soweit ich das bisher verstanden habe, ist Barcode noch zulässig, das ist aber auch nur was für Kanzleien mit ein oder zwei MB´s im Monat (stimmts Gerit?). Ginge dann über http://www.online-mahnantrag.de, garantieren will ich aber nix! Kommt nämlich nicht für uns in Frage.

  • Hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich habe da auch ernsthaft meine Zweifel, ob das jeder weiß. Allerdings freut mich das ein wenig, da wir hier auf der RAST nicht mehr beim Ausfüllen irgendwelcher Anträge helfen müssen. :D


    Warum? Die elektronische Übermittlung wird nur für den RA Pflicht. Ich rechne eher mit dem Gegenteil. Der RA rät zum Mahnverfahren und verweist die Partei ans AG. Dann geht´s nämlich noch mit Papiervordruck.

  • Hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich habe da auch ernsthaft meine Zweifel, ob das jeder weiß. Allerdings freut mich das ein wenig, da wir hier auf der RAST nicht mehr beim Ausfüllen irgendwelcher Anträge helfen müssen. :D


    Warum? Die elektronische Übermittlung wird nur für den RA Pflicht. Ich rechne eher mit dem Gegenteil. Der RA rät zum Mahnverfahren und verweist die Partei ans AG. Dann geht´s nämlich noch mit Papiervordruck.



    Danke, klar wie ich selbst in #1 geschrieben habe! :confused: Ja, ja das mit dem Wald und den Bäumen....

  • Mir fällt hier spontan ein Anwalt - schon älteren Semesters - ein, der seine Schriftsätze mit einer mechanischen Schreibmaschine erstellt. Wenn man dem eröffnet, er möge doch seine Mahnbescheidsanträge künftig "auf elektronischem Wege" übermitteln, so befürchte ich, dass er noch nicht einmal eine vage Vorstellung davon hat, was von ihm verlangt wird.;)

  • wahrscheinlich ist man darauf gekommen, daß im maschinellen Wege vermeintlich alles bei der Prüfung der anträge schneller geht und somit wieder gespart werden kann. Ich glaub mittlerweile fast an alles. @Erzett: Ich wette mit Dir, daß die e-mail-ZU-Verfahrensweise in den nächsten 5 Jahren kommt.

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