• so ic habe endlich eine Zusage für Karlsruhe erhalten und bin jetzt super erleichtert und freue mich total!! :strecker:strecker:strecker

    so nun zu meiner frage: Also wie ist das denn, wann bekomm ich denn gesagt an welches ausbildungsgericht ich komme?? Muss ja schauen wegen wohnung und das das nicht allzu umständlich wird mit zur FH und zum Gericht! Kann man hoffen dass beides nah beieinander liegt??

    Und dann habe ich noch gehört, dass es sein kann, dass man trotz zusage bei einem zu schlechten abi-schnitt noch ne absage bekommen kann??!! Bei welchem schnitt fliegt man denn??

    Danke schon mal für die antworten:oops:

  • Naja, sie behalten sich natürlich vor, noch abzusagen, wenn du dein Abi beispielsweise NICHT bestehst. Ist ja klar.
    In meiner Zusage (Berlin) stand damals, dass sie mich vorbehaltlich meines Bestehens einstellen und mein Schnitt nicht schlechter als 3,2 ist.
    In Hamm stand auch sowas drin mit, unter der Voraussetzung, dass man das Abitur besteht (aber glaub ich kein Schnitt).
    Wie es bei deiner Einstellungsbehörde ist, weiß ich nicht

    Du müsstest also eher im Abi durchfallen oder wirklich grade so durchkommen, um da noch eine Absage zu bekommen. Musst du selbst wissen, ob das für dich in Betracht käme, aber doch wohl nicht, oder? ;)

  • Bei meiner Einstellung damaöls stand auch drin, dass die Zusage vorbehaltlich des Bestehens des Abiturs gilt. Also schau mal in Dein Zusageschreiben rein, da wirds dann drinstehen.

  • Bei uns (in Berlin) musste das Abi unter 3,0 sein, sonst warste im Nachhinein weg vom Fenster (ich habe heute noch Alpträume, mein Abi wäre schlechter -> dabei bin ich doch schon Rpfl?in :D).

    Da die praktische Ausbildung ja erst im dritten (?) Semester beginnt, wurden bei uns die Ausbildungsgerichte sehr kurzfristig bekannt gegeben. Weiß aber nicht, ob das in Bundesländern, die flächenmäßig etwas größer sind, anders ist..

  • Die Einstellungszusage der zukünftigen Anwärter erfolgt ja in der Regel auf Grund der Zeugnisse aus der 12. Jahrgangsstufe. D. h., es werden Leute ausgewählt, bei denen die bisherigen Noten die Prognose für ein gutes Abitur zulassen. Ein totaler Absturz in der Abiturprüfung (evtl. sogar Nichtbestehen) ist ja doch zum Glück eher selten.


  • so nun zu meiner frage: Also wie ist das denn, wann bekomm ich denn gesagt an welches ausbildungsgericht ich komme?? Muss ja schauen wegen wohnung und das das nicht allzu umständlich wird mit zur FH und zum Gericht! Kann man hoffen dass beides nah beieinander liegt??



    Wie es aktuell ist, weiß ich nicht, aber zumindest früher war es so, dass die Personalverwaltung geschaut hat, dass die Anwärter aus anderen Bundesländern möglichst in Heidelberg oder Mannheim ihre Praxis machen können, damit sie in Schwetzingen oder Umgebung wohnen bleiben können. Die Verteilung der Anwärter hängt aber immer davon ab, wieviele Anwärter aus welcher Gegend eingestellt werden. Die werden dann so gerecht wie möglich auf die einzelnen Ausbildungsgerichte verteilt, da ja jedes Gericht nur eine bestimmte Kapazität hat.
    Am besten du fragst einfach mal beim OLG (Personalverwaltung) nach, wobei die dir jetzt wahrscheinlich noch nichts sagen können, da soweit ich weiß noch nicht alle Anwärter-Stellen vergeben sind. Kannst ja mal ganz höflich und freundlich auf deine Problematik hinweisen und bitten, die Praxis in der Nähe von Schwetzingen absolvieren zu können. Wie gesagt, früher wurde es so gemacht und ich denke wenn es von den Kapazitäten her geht wird es auch immer noch so gehandhabt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Also ich bin gerade in der Praxisphase im OLG Karlsruhe. Bei uns ist es so, dass die aus den anderen Bundesländern eher in der "Mitte" von Baden (Pforzheim, Baden-Baden) angesiedelt wurden. In Mannheim und Heidelberg sind diejenigen, die schon immer dort wohnen. In der Regel bekommt man die endgültige Praxiszuteilung Anfang des Jahres, wenn du 2008 anfängst, also Anfang 2009 gesagt.

  • Das OLG Karlsruhe fragt an, an welches Ausbildungsgericht man gerne möchte. Man gibt den Erst-, Zweit- und Drittwunsch an. Die Gerichte in der Nähe der FH, wie Mannheim oder Heidelberg sind aber schnell voll. Denn selbst in Mannheim ist nur für ca. 5 Leute Platz. Meine Freundin hat damals keins der angegebenen Gerichte bekommen, sondern eins, das übrig war. Das OLG richtet sich insgesamt wenn dann nach der Nähe deines ursprünglichen Wohnortes, nicht nach der Nähe zur FH.
    Allerdings kann sich das ja mittlerweile alles komplett geändert haben, wer weiß.

  • Dann erst einmal Herzlichen Glückwunsch.

    Ich habe eine Zusage von Stuttgart bekommen; allerdings ohne Auflagen, da ich den Abschluss schon habe.

    Ich habe im Vorstellungsgespräch auch gefragt, wie das im 2. Jahr wird und es wurde mir gesagt, dass sie sich nach dem Wohnort versuchen zu richten.
    Ist den jeden Amtsgericht auch Ausbildungsgericht?

    LG nina

    P.S. Es gibt ihm studivz schon eine Gruppe... (darf ich das hier posten?)


  • Ist den jeden Amtsgericht auch Ausbildungsgericht?



    Nein. Bei kleineren Gerichten gibt es nicht alle Abteilungen, die haben dann in der Regel gar keine Anwärter. In der Regel werden die Anwärter auch mehreren Gerichten zugewiesen, einem "Stammgericht" und für bestimmte Abteilungen (Inso, Register) anderen Gerichten. Inso ist - idR an den Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichts - konzentriert, Registergerichte gibt es in Baden-Württemberg nur 4 (Mannheim, Freiburg, Stuttgart, Ulm). Die Anwärter aus KA müssen also für die Ausbildung am Registergericht auf jeden Fall 4 Wochen nach Mannheim.


    P.S. Es gibt ihm studivz schon eine Gruppe... (darf ich das hier posten?)



    Warum sollst du das nicht dürfen? (und warum wundert es mich nicht, dass es da schon eine Gruppe gibt? ;))

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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