Ein beurkundeter Vertrag sollte an sich immer "halten".
Es ist aber ein Unterschied, ob ich beurkunde (da hätte ich, wenn die sich nicht von dem Schwachsinn hätten abbringen lassen, mit dem Betreuten und Betreuer beurkundet) oder ob mir die Urkunde zu Genehmigung vorgelegt wird, da prüfe ich nur aus Sicht des Betreuten.