Beweisbeschluss/ Gutachten für Rechtsnachfolgeklausel?

  • Hallo!
    Ich habe hier eine super komplizierte Rechtsnachfolge. Eine ausländische Kapitalgesellschaft ist beteiligt und hat wohl durch Formwechsel und zahlreiche Verschmelzungen Rechte erworben. Die Sache ist absolut nicht mehr nachzuvollziehen. Kann ich Beweis erheben durch Einholung eines Gutachtens des Max-Planck-Institutes?

  • Eine Beweiserhebung hat m.E. keinen Platz im Klauselverfahren. Auch wäre das Gutachten keine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde.

    Wenn eine Beweiserhebung notwendig ist, ist es ein klarer Fall für ne Klauselklage.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Eine Beweiserhebung hat m.E. keinen Platz im Klauselverfahren. Auch wäre das Gutachten keine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde.

    Wenn eine Beweiserhebung notwendig ist, ist es ein klarer Fall für ne Klauselklage.



    Sehe ich genauso. Für ein "vereinfachtes" Klauselverfahren ist hier kein Platz mehr. Wenn Dir die Rechtsnachfolge nicht formgerecht und nachvollziehbar nachgewiesen wird, musst Du den Antrag zurückweisen. (Aber Vorsicht vor einer übereifrigen Entscheidung)
    Manchmal hilft es schon die Sache ein paar Tage liegen zu lassen oder Kollegen zu fragen.

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