Ich habe eine Frage zur Eingruppierung für Angestellte im höheren Dienst (auch wenn die bei der Justiz wohl eher selten vorkommen dürften, weiß es ja vielleicht dennoch jemand):
Zu BAT-Zeiten fing man dann ja in Vergütungsgruppe IIa an. Eigentlich war ich immer der Meinung, daß das Äquivalent dazu nach dem TVöD die Entgeltgruppe 13 ist. Ich habe aber einige Stellenanzeigen gesehen, in denen von einer Vergütung "lediglich" nach Entgeltgruppe 12 die Rede war. Wenn ich mich richtig entsinne, waren das alles (oder größtenteils) Stellenangebote aus dem Kommunalbereich, die mehr oder weniger als eine Art "Trainee"-Stelle deklariert waren.
Gibt es da evtl. eine Absenkungsklausel, also so ähnlich wie bei der Besoldung neu eingestellter Rechtspfleger (in einigen Bundesländern) nach A8 statt A9 während der Anfangsphase?