Berichtigung Sachverständigengutachten

  • Hallo.

    Mir stellt sich derzeit ein kleines Problem:

    Schuldner (sitzt derzeit grad in der JVA ein...) beantragt die Berichtigung des Gutachtens, da dies seiner Meinung nach falsch sei in ein paar Punkten. Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen.
    Habe den IV schon angehört. Der bleibt bei seinem Standpunkt und wird das Gutachten nicht berichtigen.

    Meine Frage ist die, ob ich jetzt einfach so dem Schuldner schreibe, dass ich mich der Auffassung des IV anschließe und es keine Berichtigung gibt.
    Oder bin ich dafür gar nicht zuständig und muss es dem Richter vorlegen?:confused:

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