Haben hier nen Schuldner der "Extraklasse": Meldet sich nicht, ignoriert sämtliche Anweisungen des Verwalters, Lohnabrechnungen und Gehaltsnachweise sind tabu. Wir sollen beim AG diese anfordern.
Zwei Fragen:
1.) Um das Hin und Her zu erleichtern, müsste doch die Möglichkeit bestehen, sich vom Schuldner den Anspruch auf Aushändigung der Lohnabrechnungen und der Bankauszüge (beides Ansprüche, die iRd. Pfändung mitzupfänden sind) abtreten zu lassen und sich diese Nachweise unmittelbar von den entspr. Drittschuldnern (Bank und Arbeitgeber) zusenden zu lassen. Setzt natürlich voraus, dass der Schuldner diese Abtretung unterschreibt. Hierzu ist er m.E, verpflichtet (§ 97 InsO).
2.) Kann einem Schuldner wegen "Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten" die Stundung nach § 4c insO aufgehoben werden? Ich sehe keinen Tatbestand, der dies zulässt.
Lediglich bei § 290 I (Nr. 5) käme dies zur Anwendung.