Der Schweizer S erteilt 4 Personen im November 2018 Generalvollmacht (von schweizer Notariatsassistenten unterschriftsbeglaubigt), jeweils mit "Einzelhandlungsbedarf" und dem Vermerk es bestünde auch "Vorsorgeauftrag".
Ein solcher Vorsorgeauftrag wird im April 2019 vor einem Schweizer Notar (Zürich) beurkundet:
"Für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit beauftrage ich Personen 1,2,3,4 mit Einzelzeichnungsberechtigung.............Entscheidungen über Verkauf von Grundstücken sollen sie aber gemeinsam fällen...."
Person Nr. 1 genehmigt für S die Veräußerung eines Nachlassgrundstücks (S Miterbe) "in Vollmacht für S", ohne zu sagen, aufgrund welcher Vollmacht und ohne Vermerk, dass die Vollmacht zum Zeitpunkt der Erklärung vorgelegen habe.
Ich würde jetzt auf den später errichteten Vorsorgeauftrag abstellen und dem Notar eine Genehmigung durch S (mit Apostille?, bzw. ohne beim deutschen Konsulat) als einfachste Lösung vorschlagen, oder was meint ihr?