Handschr. Testament: Wer ist Erbe?

  • Find ich ja interessant, was ihr alles aus "meinem" Testament heraus holt. :respekt Froh bin ich, dass die Familie sich nicht streitet und aus dieser Richtung keinerlei Probleme kommen. Werde dann mal abwarten, was das Gespräch beim Steuerberater ergibt. Schönen Vatertag euch allen!

  • Tyrael : danke. Ich werde morgen Kanu fahren und am Samstag gehts mit der Familie ab nach Spanien. Ich hoffe, in Spanien mehr Sonne zu haben, als hier zur Zeit...

    @juris2112 : Ich bin der festen Überzeugung, dass meine 3 Nachlassrichter auf die Quotenregelung beharren würden, so dass die Antragsteller um eine eivernehmliche Regelung nicht umhin kämen, auch wenn die vorgeschlagene Auslegung natürlich sehr pragmatisch ist.

    Allseits einen schönen Herrentag / Vatertag / Himmelfahrtstag.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Wie ein Nachlassrichter ein Testament auslegt, ist trotz seiner Kompetenz kraft Amtes eigentlich nicht von Belang, weil die Rechtspfleger hierzu weit besser befähigt sind (ansonsten hätte man ja auch die landesrechtliche Möglichkeit zur Übertragung der Erbscheinserteilung bei testamentarischer Erbfolge gar nicht geschaffen). Und wenn der Rechtspfleger -natürlich ohne den Richter vorher zu fragen- einen Erbscheinsantrag aufgrund einer von ihm in Übereinstimmung mit den Beteiligten vorgenommenen Testamentsauslegung mit fundierter Begründung beurkundet, dann möchte ich aus rein praktischen Erwägungen (Arbeitsersparnis!) den Nachlassrichter sehen, der sich dem widersetzt, anstatt die Sache einfach durchzuwinken.

  • Ich komme aus Niedersachsen und darf den Erbschein selbst erteilen! Brauche mich also nicht mit dem Richter absprechen! :yes:

  • Habe gestern den Erbschein erteilt, nachdem ich von allen Beteiligten die schriftliche Einverständniserklärung erhalten hatte. :D

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