Insolvenzbekanntmachungen - nur Familienname

  • Bevor ich ein Verfahren einleite, mache ich erst eine Abfrage im Internet bei Insolvenzbekanntmachungen. Konkret hatte ich einen Schuldner in Bayern, also gab ich ein: Detail-Suche, Bayern, Gericht München, Familienname, Vorname, Wohnsitz: entsprechender Ort. Darauf kam "Es wurden keine .... Veröffentlichungen gefunden!" Tatsächlich ist jedoch schon im Februar 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Da für den Mandanten nun absolut unnötige Kosten produziert worden sind, habe ich frustriert beim Insolvenzgericht angerufen. Der Rechtspfleger ging die Eingabe freundlicherweise mit mir durch und stellte fest, dass das Inso.verfahren angezeigt wird, wenn man nur den Familiennamen (+ zuvor Detail-Suche, Bayern, München) eingibt. Bei Eingabe von Familien- und Vornamen + Wohnsitz kam jedoch auch bei ihm keine Veröffentlichung.
    Also bei nur Familienname erreiche ich ein Ergebnis. Wenn ich Zusätzliches eingebe nicht? Was mache ich dann bei Meier, Müller, Huber?

  • @Eden.
    Das Problem bei "Müller", "Meyer" und weiteren Sammelnamen ist auch die unterschiedliche Schreibweise. Gerade bei "Müller" dürften jede Menge Anzeigen kommen.
    Da du aber in diesem Falle weißt, dass du eine Eröffnung suchst, könntest du außer dem BL, AG und Namen auch eingrenzen nach Gegenstand der Bekanntmachung. Das grenzt ja doch schon ein wenig ein

  • Ich möchte mein Anliegen präzisieren: Wieso erhalte ich ein Ergebnis, wenn ich nur den Familiennamen eingebe, nicht aber, wenn ich mehr eingebe (Familien- und Vorname + Wohnsitz)?

  • Ich möchte mein Anliegen präzisieren: Wieso erhalte ich ein Ergebnis, wenn ich nur den Familiennamen eingebe, nicht aber, wenn ich mehr eingebe (Familien- und Vorname + Wohnsitz)?


    Ich gehe davon aus, dass dieses Progr. dies nicht hergibt.
    Irgendwo wurde schon mal darüber diskutiert

  • @Early Grey: Natürlich habe ich erst die Suchfunktion benutzt und unter "insolvenzveröffentlichungen" einiges gefunden. Diesen Sachverhalt ("weniger ist mehr") jedoch nicht.

  • Wo kann man denn da den Vornamen eingeben? Ich kenne nur das Feld Name und da muss der Nachname rein. Wenn ich zum Nachnamen noch den Wohnort eingebe, erhalte ich einen korrekten Treffer (in der Detail-Suche). Habt Ihr vielleicht im Namensfeld auch den Vornamen eingegeben und deshalb keine Treffer?

  • Wo kann man denn da den Vornamen eingeben? Ich kenne nur das Feld Name und da muss der Nachname rein. Wenn ich zum Nachnamen noch den Wohnort eingebe, erhalte ich einen korrekten Treffer (in der Detail-Suche). Habt Ihr vielleicht im Namensfeld auch den Vornamen eingegeben und deshalb keine Treffer?


    Du kannst im Namensfeld den Namen und den Vornamen, getrennt durch ein Komma, eingeben.
    Du wirst einen bestimmten Fall aber auch nur dann finden, wenn er genauso eingegeben wurde.
    An manchen AGs wird jedoch zuerst der Vorname und dann der Nachname eingegeben, so dass bei einer entsprechenden Suche nichts gefunden werden kann

  • Wo kann man denn da den Vornamen eingeben? Ich kenne nur das Feld Name und da muss der Nachname rein. Wenn ich zum Nachnamen noch den Wohnort eingebe, erhalte ich einen korrekten Treffer (in der Detail-Suche). Habt Ihr vielleicht im Namensfeld auch den Vornamen eingegeben und deshalb keine Treffer?


    Du kannst im Namensfeld den Namen und den Vornamen, getrennt durch ein Komma, eingeben.
    Du wirst einen bestimmten Fall aber auch nur dann finden, wenn er genauso eingegeben wurde.
    An manchen AGs wird jedoch zuerst der Vorname und dann der Nachname eingegeben, so dass bei einer entsprechenden Suche nichts gefunden werden kann



    Na dann dürften wir hier wohl die Lösung für Edens Problem haben, oder?

  • Sinnvoll sind bei der Suche auch die Platzhalterzeichen * bzw. ?. Ist bei Suche ganz gut beschrieben.
    Wenn man bei häufigen Nachnamen auch mit dem Vornamen suchen möchte, sollte Nachname*Vorname und wenn man dann nichts findet Vorname*Nachname funktionieren. Dann müsste man alle Arten der Eingabe abgreifen können.

  • @witomi #8: Genauso ist es. Unter Name einer Person verstand ich Familien- und Vorname. Vielen herzlichen Dank, auch an die anderen Vorposter.


  • Da du aber in diesem Falle weißt, dass du eine Eröffnung suchst, könntest du außer dem BL, AG und Namen auch eingrenzen nach Gegenstand der Bekanntmachung. Das grenzt ja doch schon ein wenig ein



    Davon rate ich eher ab. Die Geschäftsstellen scheinen -zumindest bei uns- nicht immer darauf zu achten. Im Zweifel landet alles unter Entscheidungen oder Sonstiges. :oops:

    Habe mir auch schon mal überlegt, ob die Fiktion des § 9 III InsO tatsächlich immer gilt, z.B. wenn das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO unter Sonstiges veröffentlicht wird. Bin aber hierzu nicht fündig geworden.:gruebel:

  • Grundsätzlich sollte man sich bei der Suche "langsam" herntasten, also erst mal nur die notwendigen Angaben tätigen und dann evtl verfeinern, natürlich ist das bei den Massennamen etwas mühsam.

    @Rainer #2: werden die erfolgten Veröffentlichungen nicht erst nach entsprechender Eingabe einer Löschfrist gesammelt rausgeschmissen?


  • @Rainer #2: werden die erfolgten Veröffentlichungen nicht erst nach entsprechender Eingabe einer Löschfrist gesammelt rausgeschmissen?



    Lies bitte selbst:

    § 3 ÖBekInsIntVLöschungsfristen

    (1) Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.


    (2) Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren
    einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.


    (3) Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

    Die haben den Gesetzestext anscheindend schon wieder geändert. :(

  • Ich brauche Informationen über ein Insolvenzverfahren, welches im Jahr 2002 eröffnet wurde. Damals wurde die Eröffnung noch in der Tageszeitung veröffentlicht. Erfolgen weitere Veröffentlichungen (Schlusstermin etc.) nunmehr per Internet oder weiter in Papierform.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei gleichgelagerten Fällen, die mir bisher in die Finger geraten sind, habe ich sämtliche Beschlüsse nur in Papierform erhalten. In den Insolvenzbekanntmachungen habe ich sie nie finden können

  • ich weiß, klingt blöde, aber wenn das Verfahren vor der Verabschiedung des InsOÄndG beendet worden ist, gibt es wohl keine Veranlassung, etwas ins Internet zu stellen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ich weiß, klingt blöde, aber wenn das Verfahren vor der Verabschiedung des InsOÄndG beendet worden ist, gibt es wohl keine Veranlassung, etwas ins Internet zu stellen.



    Ich weiß eben nicht, wann das Verfahren beendet wurde.
    Sommer 2006 lief es jedenfalls noch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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