• Frage an die Verwaltungsleute außerhalb von NRW:

    In den hiesigen Bestimmungen über Aktenvernichtung heißt es u.a.:

    "Sofern eine justizinterne Vernichtung durch behördeneigene Anlagen nicht möglich ist, kann das ausgesonderte Schriftgut ausnahmsweise auch im Wege der Fremdverwertung vernichtet werden. Diese Art der Entsorgung stellt eine Datenverarbeitung im Auftrag dar. Bis zur Löschung der Daten, d. h. bis zur Vernichtung (Unkenntlichmachung) des Schriftguts, bleibt deshalb die Verantwortlichkeit des Auftraggebers bestehen. Vom Zeitpunkt des Verladens bis zur Vernichtung hat ein Justizbediensteter anwesend zu sein und den Vernichtungsvorgang zu überwachen. Verstöße gegen diese Sicherungsanordnung sind im Wege der Dienstaufsicht zu ahnden. Die Abgabe des zu vernichtenden Schriftguts darf im Übrigen nur an Firmen erfolgen, deren Inhaber als zuverlässig bekannt sind."

    Gibt es diesen Blödsinn in anderen Bundesländern auch? Nicht nur, dass man sich lächerlich macht, wenn ein Wachtmeister zur Vernichtungsfirma mitfährt und zuguckt, wie die da die Akten schreddern, sondern

    a) finde ich es widersprüchlich, einerseits das Outsourcing, wie man das neudeutsch nennt, politisch zu propagieren, aber anderseits solche Beschränkungen aufzuerlegen

    b) finde ich es mehr als seltsam, wenn man private Reinigungskräfte unbeaufsichtigt in den Büros putzen lässt, wo "heile" Akten offen liegen (hier begnügt man sich mit einer schriftlichen Erklärung der Privat-Putzfrau, dass sie nirgendwo rumschnüffelt), oder gar schwarze Sheriffs in JVAs und Abschiebehaftanstalten agieren lässt, andereseits aber die Altakten möglichst keine Sekunde aus den Augen lässt,

    c) finde ich es bald nicht zumutbar, dass bei der Personalknappheit Wachtmeister, die ja eigtl. hauptsächlich Sicherheitsaufgaben wahrnehmen sollen, ihre Zeit mit der Besichtigung von Schredderfirmen verplempern sollen.

  • Also ich kenne das auch so. Zu Beginn meiner Tätigkeit, die ja auch schon ein paar Wochen her ist, hatte ich das Vergnügen mehr als 100.000 Akten auszusondern (durchzuschauen). Die zu vernichtenden Reste wurden in Papiercontainer verladen, diese zu einer Papierverwertungsfabrik gefahren und zermahlen.
    Zwischen Verladen und abschließender Zerstörung war ein mittlerer Beamter anwesend, der das Ganze überwachte und am Ende auch protokollierte.
    Alles korrekt nach Landes-VV.

    Um ein wenig für Verständnis zu werben:

    Nur mal angenommen, das würde nicht so gemacht und irgendwann tauchen Akten oder Aktenbestandteile auf, die von der Presse genüsslich ausgeschlachtet werden.
    Da ist eine solche Regelung doch nicht ohne Sinn und sollte (Datenschutz ist ein hohes Gut) auch streng beachtet werden.

  • Bei uns gehen die Akten buchstäblich über Leichen. Das Abfall-Papier wird durch die Reinigungskraft die es einsammelt im Keller geschreddert. Von einem Bestattungsunternehmen werden die Säcke dann abgeholt, um mit den Papierschnipseln die Särge auszufüttern. Ansonsten hatte ich bis jetzt nur 1 x das "Vergnügen" bei einer größere Aktenaussonderung dabei zu sein. Die Aktenreste wurde wie bei Zubbel in Papiercontainer verladen und zu einer Papierverwertungsfabrik gebracht. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, dass jemand von uns mitgefahren ist.

  • Das Mitfahren und Beaufsichtigen bis zur endgültigen Vernichtung kenne ich nur von den BTMs. Dies Fahrt erfolgt sogar mit Polizeieskorte ;) Bisher aber noch nie dabei gewesen :( Papier wird in verschlossenen Containers gesammelt und dann von der Firma Reißwolf abgeholt. Die Verladung in den Wagen wird noch beobachtet, aber dann fahren die alleine wieder weg. Die und andere Firmen haben die Datenschutzgeschichte mit im Vertrag.

    Freezer

  • Es gibt doch auch Anbieter, bei denen ein entsprechend ausgerüsteter LKW beim Kunden vorfährt und dann den Schredder anschmeißt. Dann ist das doch alles etwas einfacher.:gruebel:

  • Bei uns gehen die Akten buchstäblich über Leichen. Das Abfall-Papier wird durch die Reinigungskraft die es einsammelt im Keller geschreddert. Von einem Bestattungsunternehmen werden die Säcke dann abgeholt, um mit den Papierschnipseln die Särge auszufüttern. Ansonsten hatte ich bis jetzt nur 1 x das "Vergnügen" bei einer größere Aktenaussonderung dabei zu sein. Die Aktenreste wurde wie bei Zubbel in Papiercontainer verladen und zu einer Papierverwertungsfabrik gebracht. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, dass jemand von uns mitgefahren ist.



    Eine gewöhnungsbedürftige Vorstellung, möglicherweise in seiner eigenen Akte begraben zu werden.

  • Es gibt doch auch Anbieter, bei denen ein entsprechend ausgerüsteter LKW beim Kunden vorfährt und dann den Schredder anschmeißt. Dann ist das doch alles etwas einfacher.:gruebel:


    Das dürfte dann die o.g. Firma sein.



    Die stehen bei uns auf dem Fax-Gerät drauf. Finde ich immer nett: Ich schicke ein Fax an (den) Reißwolf ...:D;)

  • Im hohen Norden werden die ausgesonderten Akten in verschließbaren Containern gesammelt und von einer Firma "zurück gerufen" (Klarnamenverbot beachtet!). Diese Firma bescheinigt, die Datenträgersichere Entsorgung. Diese Bescheinigungen sind in den Verwaltungsakten über die Aktenaussonderung die dicksten Vorgänge :wechlach:, das sieht richtig nach was aus! Kein Justizbediensteter ist damit weiter befasst. Die Entsorgung für 500 Akten kostet ca. 30 €. Hier gibt es in den Aussonderungsvorschriften aber auch nicht solche Regelungen wie in NRW. Die Firma "Schneideschaf" schreddert die Akten gleich im Fahrzeug.

  • Es gibt doch auch Anbieter, bei denen ein entsprechend ausgerüsteter LKW beim Kunden vorfährt und dann den Schredder anschmeißt. Dann ist das doch alles etwas einfacher.:gruebel:


    Das dürfte dann die o.g. Firma sein.



    Kann sein, kann aber auch nicht sein. Bekannt wurde dieses Konzept m.E. ja durch die Firma, die vor etlichen Jahren bei der Einführung des PLZ-Buchs eine Anzeige auf dessen Rückseite plaziert hatte. Vielleicht hattest Du dieses Unternehmen vor Augen, ich hatte an ein anderes gedacht, das wohl auch mobile Aktenschredder betreibt.

    Sollte diesbezüglich ernsthaftes Interesse an der Frage bestehen, wo und wie man Akten kleinhäckseln lassen kann, mache ich mich nochmal näher schlau.

    Zu der Abgrenzung / Unterscheidung Aktenvernichtung vs. Putzfrau biete ich noch folgende Überlegung: bei der Aktenvernichtung werden die Akten wissentlich und willentlich einem Dritten zugänglich gemacht. Beim Putzen nicht. Vielleicht macht das datenschutzrechtlich tatsächlich einen Unterschied.

  • Ich klinke mich mal in das Thema mit einer zumindest verwandten Frage ein:

    Nach welcher Vorschrift werden Akten nach entspr. Zeitablauf vernichtet. (Vmtl. Aktenordnung?):gruebel:

    Ich frage nicht ohne Grund: Mir liegt ein uraltes Mahnverfahren vor, in dem offenbar seinerzeit ein Mahnbescheid ergangen ist. Dieser wurde jedoch niemals dem Antragsgegner zugestellt, da seine Anschrift nicht bekannt bzw. zu ermitteln war.
    Nun, nach gut 15 Jahren(!), erhalte ich einen Schriftsatz des Ast.-Vertreters, in dem die Anschrift des Antragsgegners mitgeteilt wird, mit der Bitte, das Verfahren fortzusetzen, sprich den Mahnbescheid zuzustellen.
    Die Akte wurde längst vernichtet. Es existiert von diesem Mahnverfahren rein gar nichts mehr bei uns.

    Wie handhabt ihr derartige Situationen? :gruebel:

    Für eine Wiederherstellung fehlt m.E. das Rechtsschutzbedürfnis. Ruhte das Mahnverfahren tats. die 15J. über?:confused: Möge der Ast. auf Grund des überaus erheblichen Zeitablaufs nunmehr ein neues Mahnverfahren in Gang setzen.:cool:

  • Abgesehen davon, dass ein neues Verfahren zwar schneller wäre, aber Mehrkosten verursachen würde, will sich der Antragsteller sicher nicht einer Einrede der Verjährung aussetzen. Außerdem ist in dieser Sache ja bereits ein Verfahren anhängig.

  • Nach welcher Vorschrift werden Akten nach entspr. Zeitablauf vernichtet. (Vmtl. Aktenordnung?):gruebel:



    Gemäß Beschluss der Konferenz der Justizverwaltungen des Bundes und der Länger vom 23./24.11.1971 in Düsseldorf sind die Aufbewahrungsfristen in den "Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (kurz: Aufbewahrungsbestimmungen) " geregelt.
    Bei Bedarf schick ich dir die 66 Seiten gerne per Mail.

    Zitat von p. d.

    Möge der Ast. auf Grund des überaus erheblichen Zeitablaufs nunmehr ein neues Mahnverfahren in Gang setzen.:cool:



    Hm.... so einfach ist das glaube ich nicht.
    Ich würde dem ASt.-Vertr. mitteilen, dass die Mahnakten gem. Abschnitt II B lfd. Nr. 12 AufbewBest. bereits ordnungsgemäß nach 2 Jahren vernichtet wurden und anfragen, ob er zur Rekonstruierung der Akte eine Kopie des damaligen Antrags vorlegen kann.

  • @ HorstSergio:

    Die Verjährung müsste man ohnehin mal prüfen. Immer wurde von Unterbrechung auf Hemmung "umgestellt". Danach dürfte die Forderung ohnehin verjährt sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Na gut, mit der Frage der Verjährung müsste ich mich ohnehin nicht befassen. Es ist m.E. Sache des Antragsgegners bei Zustellung des MB die Einrede der Verjährung ggü. dem Ast. geltend zu machen.

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