Umrechnung DM-Recht vor Beginn der DDR

  • hallöchen,
    im hiesigen Grundbuchamt ist eine heiße diskussion aufgetreten und dazu möchten wir gerne eure Meinung haben zu einem ostdeutschen Problem.

    Wir sind gerade bei der Umstellung sämtlicher Grundbücher ins elektronische. Dabei müssen die Kapitalbeträge ja in Euro umgestellt werden. Nun trat es shcon häufiger auf, dass ein Recht um 1950 rum in der damaligen Währung DM eingetragen wurden. Während der DDR-Zeit fand keine Umstellung statt, auch danach keine. Kann ich dieses Recht, was als "Deutsche Mark" eingetragen ist, jetzt normal mit dem amtlichen Kurs in Euro umstellen (so tendiere ich)? Meine Kolleginnen halten es in Anbetracht der amtierenden Umrechnungskurse von Reichsmark und Goldmark etc. derart, dass sie das alte "DM-REcht" 2:1 in DDR-Mark umrechnen und dann normal in Euro. Ist das so richtig?

    Sorry für die blöde frage, für mich war das eigentlich eindeutig:cool:, aber angesichts der heißen Diskussion. Vielen Dank für die Bemühungen ...;)

  • Deutsche Mark (der DDR - DM) war im Grunde nichts anderes als zwischenzeitlich die Mark der Deutschen Notenbank (MDN) und zuletzt die Mark der DDR (M).

    Also keine Umrechnung in Mark, sondern wegen der Währungsunion 2:1 in Westmark und anschließend in Euro.

  • § 36a GBMaßnG: In Neufünfland wird alles, was vor dem Anschluß eingetragen war, 2 zu 1 umgerubelt. Die DM von 1950 sind auch nur verkappte Mark der DDR.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • So, jetzt haben wir es vollständig (Archiv sei Dank):
    Die Deutsche Mark (der späteren DDR) wurde herausgegeben als Nachfolgewährung der Reichsmark ab dem 24.07.1948 infolge der Währungsreform auch in der Sowjetischen Besatzungszone. Zum 01.08.1964 wurde sie abgelöst durch die bereits o.g. MDN und zum 01.01.1968 durch die Mark der DDR. Wertmäßig änderte sich dabei nichts.

  • Macht euch nach Hause, ich gehe jetzt.

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  • Ich würde mich hier gerne noch mal anhängen:

    Ich habe eine Hypothek zu 1.500 DM bewilligt 11/1948 eingetragen 03/1949 im Gebiet des 36aGBMaßnG.
    Belastetes Grundstück wird veräußert, die Belastung bleibt und soll umgestellt werden.


    Ich hatte derartiges noch nicht, bin jetzt aber davon ausgegangen, dass ich Ostmark:Westmark 2:1 umstelle und dann in Euro umrechne.

    Jetzt hab ich aber gesehen, dass mein Vorgänger im Amt immer dann wenn "DM" eingetragen waren, einfach von "Westmark" ausgegangen ist und nur eine Euroumstellung gemacht hat. Eine Rücksprache hat ergeben, dass er die Meinung vertritt, wenn DM eingetragen ist, dann sind "Westmark" gemeint und nicht Mark der DDR und das unabhängig von Zeitpunkt der Eintragung und "Ort der belegenen Sache". Wenn Mark der DDR gemeint gewesen wären, dann bräuchte es dafür Anhaltspunkte.


    Ich bin jetzt verunsichert. Kann mir jemand bitte weiterhelfen?

  • :daumenrau
    Man, wie :daemlich ist das denn! Anhaltspunkte sind doch auch genug vorhanden. Man nehme den Ort der Grundbuchführung, den Eintragungszeitpunkt, das Gesetz und den Verstand und wird doch förmlich auf die Lösung des "Problems" gestoßen.

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  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Ich habe das auch so gesehen und wäre ohne die "abweichenden" Eintragungen auch nie auf die Idee gekommen das anders zu machen.


    Es hat mich dann aber verunsichert, dass kein Notariat/Gläubiger das scheinbar jemals beanstandet hat...

    Egal, ich halte mich dann einfach mal ans Gesetz :unschuldi

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