Einbauküchen in der Zwangsversteigerung

  • Waren echt brauchbare Antworten zur5 Einbauküche. Zum Thema Kaminofen: ich mache auch eine strikte Unterscheidung zwischen transportablen "Ofen" und fest gemauerten "Kamin".

  • Na ja nichts Neues aber mal zusammengefasst.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Schau mal in die Kommentierung zum Zubehör im Palandt. Reicht Dir dir Entscheidung vom BGH nicht?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe hier einen Fall, da hat der Schuldner eine Eigentumswohung die er vermietet hatte
    In der ist eine Küche, die wohl nach Bildern hochwertige Teile hat, aber standartisierte.Klar hört die an der Küchengrenze auf und hat zwei Ecken die genau darein passen.Aber: die kann man anders kombiniert auch woanders aufstellen, evtl unter Wegfall eines Eckschranks oder so
    der Schuldner hat den SV nicht reingelassen als geschätzt wurde und die Verwaltung wurde vorher aufgehoben

    wessntlicher Bestandteil ist die Küche nicht
    aber : hätte sie aals Zubehör gewertet werden müssen?

    oder darf der Schuldner die jetzt einfach abbauen- weil bewegliche Sache?

  • Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!

  • Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!




    Noch nie etwas von regionaler Küche gehört?:)

  • :2weglach::2weglach::2weglach:

    Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!




    Noch nie etwas von regionaler Küche gehört?:)



    Im Ernst: leider gibt es zu diesem elenden Thema regional unterschiedliche Verkehrsauffassungen und dementsprechend unterschiedliche Rechtsprechung zur rechtlichen Eigenschaft von Einbauküchen. Also gut-bürgerliche Einbauküchen gibt es nicht. ;)

  • These: Eigentumswohnung mit Einbauküche als Zubehör
    Praxis: Der Ersteher der Eigentumswohnung ersteigert die Küche nicht mit. Keiner ersteigert die Küche! Wer stellt sich hin und baut die Küche aus?:D

  • These: Eigentumswohnung mit Einbauküche als Zubehör
    Praxis: Der Ersteher der Eigentumswohnung ersteigert die Küche nicht mit. Keiner ersteigert die Küche! Wer stellt sich hin und baut die Küche aus?:D



    Notfalls die Caritas.
    Aber sagt doch mal, was Du mit Deiner Frage erreichen willst?

  • Schau mal in die Kommentierung zum Zubehör im Palandt. Reicht Dir dir Entscheidung vom BGH nicht?



    Dieses Thema beinhaltet m.E. zwei Problemkreise:

    Zum einen das Thema Zubehör oder kein Zubehör

    dann oder davor kommt aber das Thema der Bewertung und das wiederum ist sehr, sehr regional unterschiedlich.

    In grober Differenzierung zeigt der Markt für Eigentumswohnungen in größeren Städten (meines regionalen Arbeitsgebietes) mit intakter Infrastruktur nur in einem begrenzten Umfang (Standardwohnungen der Baujahre 1950 bis 1970) Preisunterschiede für mit oder ohne Einbauküche.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!