Waren echt brauchbare Antworten zur5 Einbauküche. Zum Thema Kaminofen: ich mache auch eine strikte Unterscheidung zwischen transportablen "Ofen" und fest gemauerten "Kamin".
Einbauküchen in der Zwangsversteigerung
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meinzer -
14. März 2008 um 15:49
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Hierzu:
BGB § 97; ZVG §§ 90, 55
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.BGH, Versäumnisurteil vom 20. November 2008 - IX ZR 180/07 -
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Na ja nichts Neues aber mal zusammengefasst.
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Na ja nichts Neues aber mal zusammengefasst.
Deshalb der Hinweis.:) -
welche entscheidungen sind das
wo find ich die
gibt es eine aus dem Frankfurter Raum? -
Schau mal in die Kommentierung zum Zubehör im Palandt. Reicht Dir dir Entscheidung vom BGH nicht?
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Ich habe hier einen Fall, da hat der Schuldner eine Eigentumswohung die er vermietet hatte
In der ist eine Küche, die wohl nach Bildern hochwertige Teile hat, aber standartisierte.Klar hört die an der Küchengrenze auf und hat zwei Ecken die genau darein passen.Aber: die kann man anders kombiniert auch woanders aufstellen, evtl unter Wegfall eines Eckschranks oder so
der Schuldner hat den SV nicht reingelassen als geschätzt wurde und die Verwaltung wurde vorher aufgehoben
wessntlicher Bestandteil ist die Küche nicht
aber : hätte sie aals Zubehör gewertet werden müssen?
oder darf der Schuldner die jetzt einfach abbauen- weil bewegliche Sache? -
in OWL stellen Küchen in Wohnraum grundsätzlich kein Zubehör da.... Woanders
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Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!
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Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!
Noch nie etwas von regionaler Küche gehört?:) -
Wie kann denn der Status einer Küche regional unterschiedlich sein, so wie ich hier einige Antoworten interpretiere? Es gilt doch überall das gleiche BGB?!
Noch nie etwas von regionaler Küche gehört?:)
Im Ernst: leider gibt es zu diesem elenden Thema regional unterschiedliche Verkehrsauffassungen und dementsprechend unterschiedliche Rechtsprechung zur rechtlichen Eigenschaft von Einbauküchen. Also gut-bürgerliche Einbauküchen gibt es nicht. -
These: Eigentumswohnung mit Einbauküche als Zubehör
Praxis: Der Ersteher der Eigentumswohnung ersteigert die Küche nicht mit. Keiner ersteigert die Küche! Wer stellt sich hin und baut die Küche aus?:D -
These: Eigentumswohnung mit Einbauküche als Zubehör
Praxis: Der Ersteher der Eigentumswohnung ersteigert die Küche nicht mit. Keiner ersteigert die Küche! Wer stellt sich hin und baut die Küche aus?:D
Notfalls die Caritas.
Aber sagt doch mal, was Du mit Deiner Frage erreichen willst? -
Schau mal in die Kommentierung zum Zubehör im Palandt. Reicht Dir dir Entscheidung vom BGH nicht?
Dieses Thema beinhaltet m.E. zwei Problemkreise:
Zum einen das Thema Zubehör oder kein Zubehör
dann oder davor kommt aber das Thema der Bewertung und das wiederum ist sehr, sehr regional unterschiedlich.
In grober Differenzierung zeigt der Markt für Eigentumswohnungen in größeren Städten (meines regionalen Arbeitsgebietes) mit intakter Infrastruktur nur in einem begrenzten Umfang (Standardwohnungen der Baujahre 1950 bis 1970) Preisunterschiede für mit oder ohne Einbauküche. -
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