und dann den ursprünglichen Gläubiger nicht röten, oder
hab ich noch nie gehabt so
Zinsbeginn bei Abtretung
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Bei mir kommt das auch häufig so vor, und ich röte den alten Gläubiger trotzdem immer.
Laut Schöner/Stöber Rdnr. 2412a, der auf Rdnr. 2393 verweist, wird das Grundbuch über rückständige Zinsbeträge nicht geführt. -
und dann den ursprünglichen Gläubiger nicht röten, oder
hab ich noch nie gehabt so
Natürlich, der Gläubiger ist weg, die Zinsen folgen der Hauptforderung. -
Zulässig dürfte die Abtretung ab dem späteren Zinsbeginn wohl schon sein (genauso wie Abtretung von Teilbeträgen etc.). Ob das so gewollt war, steht auf einem anderen Blatt.
Eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek mit 28 % Zinsen jährlich ab 22.02.1995 aufgrund der vollstreckbaren Urkunde vom 20.02.1995. Im Antrag wurde die Eintragung bzgl. des Zinsbeginns ab 22.02.1995 bestimmt.
Die Eintragung erfolgte am 26.09.2004.
In der Urkunde ist der Zins beginnend ab 20.02.1995 vereinbart.
Kann ich die Abtretung hinsichtlich der Zinsen, wie beantragt, ab 20.02.1995 eintragen. Da auch ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist könnte es dann evtl. in diesem Verfahren Probleme geben. -
Was nicht eingetragen ist, ist nicht entstanden und was nicht entstanden ist, kann nicht abgetreten werden.
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Guten Morgen,
ich häng mich hier mal an.
Habe eine Abtretung einer Grundschuld. Die Zinsen sind "seit dem Tage des Zinsbeginns" und den Nebenleistungen abgetreten.
Eintragung der GS war am 10.02.2010
Bewilligung ist vom 12.01.2010 darin steht geschrieben: " GS i.H.v. ... EUR nebst 15 % Zinsen vom heutigen Tage an..."
Ist Tag des Zinsbeginns jetzt die Eintragung und die Bewilligung? Ich glaub ich steht auf dem Schlauch.:(
Welches Datum muss in die Abtretung?
Danke für die Hilfe -
Bewilligung.
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Bewilligung.
Richtig, aber ich würde einfach eintragen "mit den Zinsen von Anfang an". -
Würd ich ebenso wie Ulf eintragen, gibt SolumStar auch so vor...
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Oder "mit Zinsen seit ... (Tag der Bewilligung)".
Dann braucht man später nicht jedesmal nachzusehen, wann der Zinsanspruch denn nun begonnen hat.
Wenn SolumSTAR etwas vorgibt, besteht nach meiner Ansicht eine gewisse Vermutung dafür, dass es -wie hier- auch bessere Lösungen gibt. -
Oder "mit Zinsen seit ... (Tag der Bewilligung)".
Dann braucht man später nicht jedesmal nachzusehen, wann der Zinsanspruch denn nun begonnen hat.
Wenn SolumSTAR etwas vorgibt, besteht nach meiner Ansicht eine gewisse Vermutung dafür, dass es -wie hier- auch bessere Lösungen gibt.
SolumSTAR sieht die Möglichkeit "mit Zinsen seit ..." ebenfalls vor. Es ist eine Alternativauswahl, bei der ich in der Regel die Formulierung wähle, die am ehesten der Formulierung in der Bewilligung entspricht.
(Obwohl der Hinweis von Cromwell - in Bezug auf Folgeabtretungen - richtig ist.) -
Hallo,
ich dazu eine Frage:
Ich habe en Briefrecht. Zinsen sind gemäß Bewilligung ab dem 23.08.2000. Abgetreten werden nun das Recht mit Zinsen ab 30.08.2000.
Röte ich den Altengläubiger im GB und auf dem Brief, oder lass ich ihn noch stehen???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Steh gerade wirklich auf dem Schlach!!!
melanie -
Hallo,
ich dazu eine Frage:
Ich habe en Briefrecht. Zinsen sind gemäß Bewilligung ab dem 23.08.2000. Abgetreten werden nun das Recht mit Zinsen ab 30.08.2000.
Röte ich den Altengläubiger im GB und auf dem Brief, oder lass ich ihn noch stehen???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Steh gerade wirklich auf dem Schlach!!!
melanie
Gl. im Grundbuch und auf dem Brief röten. Die Zinsen teilen (wenn gelöscht wird) das Schicksal der Hauptforderung. -
Gl. im Grundbuch und auf dem Brief röten. Die Zinsen teilen (wenn gelöscht wird) das Schicksal der Hauptforderung.
Mach ich auch so. Die Angabe des Gläubigers bezieht sich m.E. nur auf das Kapital-, nicht mehr aber auf das Zinsrecht (vgl. Schöner/Stöber Rn. 2751). -
Danke!
Dann werde ich als röten und den Brief an den neuen Gläubiger schicken! -
Bezüglich der Rötung stimme ich zu.
Die Verfahrensweise bei der Löschung des Rechts ist streitig. -
Guten Morgen,
wie sieht es mit der Bestimmheit bei folgender Formulierung aus: mit den Zinsen und NL seit dem ersten Zinstag
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Wenn Du davon ausgehen kannst, dass die deutsche Zinsmethode angewandt wird, dann würde die Formulierung bedeuten, dass entgegen der Handhabung, wonach der erste Tag nicht, der letzte Tag aber voll mitgerechnet wird; siehe
https://docplayer.org/4102042-Bei-de…tgerechnet.html
der erste Tag doch mitzurechnen ist. Das würde dann der Eurozinsmethode entsprechen.
(s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Zinstag)
Letztlich wird es darauf ankommen, ob die Abtretung an einen inländischen Beteiligten erfolgt. -
es wird von einer deutschen Volksbank an eine andere deutsche Volksbank abgetreten
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Na ja, dann würde ich die Abtretung so eintragen, wie beantragt, nämlich: Abgetreten mit der Nebenleistung und den Zinsen seit dem ersten Zinstag an…..“
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