Zinsbeginn bei Abtretung

  • Bei mir kommt das auch häufig so vor, und ich röte den alten Gläubiger trotzdem immer.
    Laut Schöner/Stöber Rdnr. 2412a, der auf Rdnr. 2393 verweist, wird das Grundbuch über rückständige Zinsbeträge nicht geführt.

  • Zulässig dürfte die Abtretung ab dem späteren Zinsbeginn wohl schon sein (genauso wie Abtretung von Teilbeträgen etc.). Ob das so gewollt war, steht auf einem anderen Blatt.



    Eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek mit 28 % Zinsen jährlich ab 22.02.1995 aufgrund der vollstreckbaren Urkunde vom 20.02.1995. Im Antrag wurde die Eintragung bzgl. des Zinsbeginns ab 22.02.1995 bestimmt.

    Die Eintragung erfolgte am 26.09.2004.

    In der Urkunde ist der Zins beginnend ab 20.02.1995 vereinbart.

    Kann ich die Abtretung hinsichtlich der Zinsen, wie beantragt, ab 20.02.1995 eintragen. Da auch ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist könnte es dann evtl. in diesem Verfahren Probleme geben.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Guten Morgen,

    ich häng mich hier mal an.

    Habe eine Abtretung einer Grundschuld. Die Zinsen sind "seit dem Tage des Zinsbeginns" und den Nebenleistungen abgetreten.

    Eintragung der GS war am 10.02.2010
    Bewilligung ist vom 12.01.2010 darin steht geschrieben: " GS i.H.v. ... EUR nebst 15 % Zinsen vom heutigen Tage an..."

    Ist Tag des Zinsbeginns jetzt die Eintragung und die Bewilligung? Ich glaub ich steht auf dem Schlauch.:(
    Welches Datum muss in die Abtretung?

    Danke für die Hilfe

  • Oder "mit Zinsen seit ... (Tag der Bewilligung)".

    Dann braucht man später nicht jedesmal nachzusehen, wann der Zinsanspruch denn nun begonnen hat.

    Wenn SolumSTAR etwas vorgibt, besteht nach meiner Ansicht eine gewisse Vermutung dafür, dass es -wie hier- auch bessere Lösungen gibt.

  • Oder "mit Zinsen seit ... (Tag der Bewilligung)".

    Dann braucht man später nicht jedesmal nachzusehen, wann der Zinsanspruch denn nun begonnen hat.

    Wenn SolumSTAR etwas vorgibt, besteht nach meiner Ansicht eine gewisse Vermutung dafür, dass es -wie hier- auch bessere Lösungen gibt.


    SolumSTAR sieht die Möglichkeit "mit Zinsen seit ..." ebenfalls vor. Es ist eine Alternativauswahl, bei der ich in der Regel die Formulierung wähle, die am ehesten der Formulierung in der Bewilligung entspricht.

    (Obwohl der Hinweis von Cromwell - in Bezug auf Folgeabtretungen - richtig ist.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo,

    ich dazu eine Frage:

    Ich habe en Briefrecht. Zinsen sind gemäß Bewilligung ab dem 23.08.2000. Abgetreten werden nun das Recht mit Zinsen ab 30.08.2000.

    Röte ich den Altengläubiger im GB und auf dem Brief, oder lass ich ihn noch stehen???

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Steh gerade wirklich auf dem Schlach!!!

    melanie


  • Gl. im Grundbuch und auf dem Brief röten. Die Zinsen teilen (wenn gelöscht wird) das Schicksal der Hauptforderung.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Wenn Du davon ausgehen kannst, dass die deutsche Zinsmethode angewandt wird, dann würde die Formulierung bedeuten, dass entgegen der Handhabung, wonach der erste Tag nicht, der letzte Tag aber voll mitgerechnet wird; siehe
    https://docplayer.org/4102042-Bei-de…tgerechnet.html
    der erste Tag doch mitzurechnen ist. Das würde dann der Eurozinsmethode entsprechen.
    (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Zinstag)

    Letztlich wird es darauf ankommen, ob die Abtretung an einen inländischen Beteiligten erfolgt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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