Dolmetscherkosten

  • Hi Leute hab da mal ne Frage und zwar::confused:
    Hatte das schon mal jemand dass er bei der Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren gleichzeitig dem RA die Kosten eines Dolmetschers für 2 JVA Termine erstatten sollte? Geht das überhaupt?
    Muß ich als RPfl dann die Dolmetscherrechnung prüfen? Falls ja darf der Dolmetscher ein Taxi vom Bahnhof zur JVA nehmen und ist das erstattungsfähig?:confused: :oops:

  • In der Regel lassen sich die Anwälte eine Dolmetscher richterlich genehmigen. Ist dies nicht der Fall, mußt du schauen, ob die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur zweckentsprechenden Verteidigung/Rechtsverfolgung notwendig war. War dies der Fall, ist es m.E. zu erstatten.
    siehe hierzu
    Rpfleger 86, 408
    Rpfleger 2000, 237
    Rpfleger 2004, 179
    Rpfleger 2002, 367
    Bei der Anzahl der Besuche kommt es m.E. darauf an, wie schwer die Tat/ der Vorwurf ist. Aber wern er in Haft ist, sind 2 oder mehr Besuche schon notwendig.
    Wenn er mit öfftl. Verkehrsmitteln reist, dürfte auch das Taxi erstattungsfähig sein, es sei denn, die JVA wäre gleich schnell und ohne Mühe sonst zu erreichen gewesen. Aber das sind Peanuts.

  • Yap, schließe ich mich an.

    Ein gutes Indiz ist auch, wenn schon bei den Vernehmungen etc. ein Dolmetscher dabei war oder sogar in der HV, dann kannst Du getrost davon ausgehen, dass er auch für die Termine in der JVA nötig war. 2 Termine sind absolut in Ordnung (1x grundsätzl. Besprechung, 1x Terminsvorbereitúng pp.), wenns mehr werden, sollte man nachfragen.

    Wenn der RA von außerhalb per Bus/ Bahn angereist ist, würde ich ihm das Taxi ersetzen, sonst nicht. Auf jeden Fall würde ich eine Quittung oder so verlangen und die Strecke prüfen, auch wenns Peanuts sind, was die RA abrechnen ist z. T. unter aller Sau. (Umweg über Zoo?)

    Von mir wollte ein Nebenklägervertreter schon mal Hotel und Verpflegung auch für seine Frau. (Rechnung vom Hotel geschickt abfassen lassen, so dass nur das Zimmer und nicht die Anzahl der Personen drauf stand):mad: .

    Womit er nicht gerechnet hatte, war, dass ich im Hotel anrufe:cool: und nachfrage wie sich die Rechnung zusammensetzt weil ich 100 € etwas viel für eine Übernachtung in dem Hotel fand.:teufel:

  • Super DAnke denk die Kosten sind in jedem Fall erstattungsfähig auch das Taxi Bus fährt nicht vom Bahnhof zur JVA!
    War nur überrascht, weil ich doch gar keine Ahnung vom JSEG hab und die Rechnung des Dolmetschers gar nicht aus dem Stahgreif prüfen kann, naja egal wer lesen kann ist klar im Vorteil!
    Danke für die schnellen Antworten

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