Zählt Resturlaub aus ner vorherigen Ausbildung?

  • hi,
    weiß jemand, ob man sich Resturlaub aus seinem aktuellen Job/Ausbildung aufheben muss oder ob da bei dieser Ausbildung das niemand interessiert.

    Mach nämlich momentan noch ne Ausbildung und bin ab September genommen in Rotenburg/Hessen. Und ich würde gerne wissen, ob ich meinen ganzen Jahresurlaub aufbrauchen kann (was oberst toll wäre :D) oder ob ich was "auheben" muss für die neue Ausbildung?

    Danke

    p.s.: bevor jeder wieder sagt"suchfunktion" :) da hab ich schon geguckt :D

  • Verschiedene Arbeitgeber: i.d.R. ist es so, dass Du für jeden Monat der Tätigkeit bei einem der Arbeitgeber ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs nehmen kannst.

    Gleicher Arbeitgeber: Da spielt das keine Rolle.

    Aber: Bei Anwärtertätigkeit würde ich mal ausdrücklich beim Dienstherrn nachfragen.

    Zu meiner Zeit der Ausbildung war es nur eingeschränkt möglich, den Urlaub zu verplanen oder völlig selbst gewählt zu nehmen.
    Gerade zum Ausbildungsabschnitt FH-Studium musste ja auf die offiziellen Ferienzeiten (der FH) Rücksicht genommen werden.

  • Grds. musst Du deinen Urlaub nicht aufheben.

    Es wird auch nur Urlaub auf Deine zukünftige Tagigkeit übertragen, wenn Du die den Urlaubsanspruch in einem ö.R. Dienst-, Arbeitnehmerverhältnis erworben hast.

    Übersetzung: Machst Du Deine jetzige Ausbildung nicht im originären öffentlichen Dienst, solltest Du ihn abfeiern, da er Dir ansonsten verfällt

    p.s. HERLZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Steht schon fest, zu welchem Ausbildungsamtsgericht Du kommst?

  • hi,

    danke :D

    nein es steht weder fest zu welchem gericht ich komme bis jetzt noch mach ich ne ausbildung in öffentlichen dienst...somit werd cih viel viel urlaub ahben dieses jahr :D:daumenrau

  • Ich glaube, dass der Urlaubsanspruch aus dem beendeten Dienstverhältnis mit dessen Beendigung erlischt.

    Positiv weiß ich, dass es bei mir (und auf Nachfrage beim OLG) beim Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beamtenverhältnis auf Probe so war.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich glaube, dass der Urlaubsanspruch aus dem beendeten Dienstverhältnis mit dessen Beendigung erlischt.

    Positiv weiß ich, dass es bei mir (und auf Nachfrage beim OLG) beim Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beamtenverhältnis auf Probe so war.


    das kann dann sein, wenn man nach beendeter Ausbildung erstmal entlassen wird und erst dann seine Ernennungsurkunde erhält. Bei Tätigkeiten innerhalb der Justiz wird der Urlaub auf jeden Fall gut geschrieben. Ob das jetzt genauso ist, wenn die Tätigkeit vorher auf der Kommune ausgeübt worden ist, weiß ich nicht genau. Ich denke jedoch, dass es zumindest an der Ausbildung nicht aufgehängt wird...

  • Ich würde auch nicht den ganzen Urlaub nehmen, denn der ist ja meistens für's ganze Jahr berechnet und wenn du nur ein halbes Jahr arbeitest, dann hast du auch nur den Urlaubsanspruch für das halbe Jahr.

    Kannst du aber relativ leicht ausrechnen. Du wirst wahrscheinlich 26 Tage Urlaub im Jahr haben, also teilst du das durch 12 und nimmst es dann mal die Monate (wahrscheinlich 8) die du noch arbeitest. Das wären jetzt mit den Zahlen 17 bzw. 18 Tage (ich weiß nicht ob auf oder abgerundet wird).

    Ich nehme einmal an, dass die Tage die wir an der Fh frei haben, als unser Urlaubsanspruch gilt.

    Lg nina



  • Genau so sehe ich es auch und so muß es von der Logik her auch sein, sonst hat der Arbeitnehmer, der Ende Januar aufhört, den ganzen Januar frei :eek: ;) weil er ja für das Jahr 26 Tage Urlaub hat . . . + 4 Wochenenden macht 34 Tage Urlaub für Januar (ohne Feiertage) :)

    . . . nene, Urlaub gibt's nur Anteilig für die Monate, die man auch arbeitet . . . und zur Übertragung auf ein neues Dienstverhältnis haben es die Vorposter schon ganz gut getroffen :)

  • jajaja das mit dem anteiligen rechnen kenn ich, aber das gilt hier bei uns in der ausbildung NUR, WENN du von anfang an weißt dass du da und da gehst, d.h. die kammer bestimmt das und da mein chef ein netter ist und die kammer erst wenn ich geh bescheid kriegt, dass ich geh hab ich den agnzen urlaub :D

  • hier ma ne andere frage:

    wie macht ihr das denn oder habt es gemacht, wenn ihr ma zum arzt musstet?????????????? während dem studium haste da doch gar keine zeit für oder? nur ma so regelmäßige arztbesuche wie frauenarzt, zahnarzt...ein ziepen am bein etc....:confused::eek::gruebel::(


    (meine größte sorge im moment :wechlach:)

  • Sorry, aber damit wäre ich vorsichtig. Du kannst ja nicht mehr Urlaub nehmen, als du eigentlich hast.

    Ich weiß zwar nicht wie das in Hessen ist, aber wieso gehst du nicht einfach Nachmittags zum Arzt, oder hab ich Deine Frage jetzt falsch verstanden :gruebel:

    nina

  • ja, ich hoffe dass es in hessen anders ist als ihr das kennt, sonst muss ich im endeffekt noch was zurückzahlen ...das wär net so doll!!

    ei aber da hab ich doch keine ärzte....man hat seine ärzte doch an seinem zu hasue...(natürlich kann man da bei akuten sachen hingehen,a ber so zahnarzt und frauenarzt???)

  • entweder du suchst dir neue ärzte (das wirst du in deinem leben noch öfter machen müssen) oder du hast glück und kannst diese termine immer in die ferien legen....

  • Kannst du aber relativ leicht ausrechnen. Du wirst wahrscheinlich 26 Tage Urlaub im Jahr haben, also teilst du das durch 12 und nimmst es dann mal die Monate (wahrscheinlich 8) die du noch arbeitest. Das wären jetzt mit den Zahlen 17 bzw. 18 Tage (ich weiß nicht ob auf oder abgerundet wird).



    Es kommt noch besser, wenn ein Arbeitsverhältnis nach dem 30 Juni beendet wird, steht einem der gesamte Jahresurlaub zu. Also nix rechnen, sondern kräftig "abfeiern".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • hier ma ne andere frage:

    wie macht ihr das denn oder habt es gemacht, wenn ihr ma zum arzt musstet?????????????? während dem studium haste da doch gar keine zeit für oder? nur ma so regelmäßige arztbesuche wie frauenarzt, zahnarzt...ein ziepen am bein etc....:confused::eek::gruebel::(


    (meine größte sorge im moment :wechlach:)



    schön, was die künftigen Anwärter heutzutage so für Probleme haben: Urlaub, Arztbesuch....
    Ich hoffe, dass ist nicht wirklich alles, was Dich grade so beschäftigt!

  • Kannst du aber relativ leicht ausrechnen. Du wirst wahrscheinlich 26 Tage Urlaub im Jahr haben, also teilst du das durch 12 und nimmst es dann mal die Monate (wahrscheinlich 8) die du noch arbeitest. Das wären jetzt mit den Zahlen 17 bzw. 18 Tage (ich weiß nicht ob auf oder abgerundet wird).



    Es kommt noch besser, wenn ein Arbeitsverhältnis nach dem 30 Juni beendet wird, steht einem der gesamte Jahresurlaub zu. Also nix rechnen, sondern kräftig "abfeiern".



    Was wirklich??? Mein Chef hat das bei mir ausgerechnet, da muss ich doch gleich noch mal schauen...

    Also in unserem Tarifvertrag (TVÖD bin ja Angestellte) steht unter § 26 Abs. 2 b) ...erhält der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Abs. 1. ...

  • ach quatsch, das sind nicht meine größten probleme...aber vll erinnert ihr euch wie das für euch war wie ihr die zusage bekommen habt....da macht man sich über lauter bescheuertes zeugs gedanken, wenn man ein bisschen aufgeregt ist :)

    genau, das ist mir nicht mehr eingefallen mit dem 30.06....wegen ganz jahres urlaub. GENAU deswegen kann cih dieses jahr den hoffentlich warmen sommer schön am see genießen udn nicht im büro! :daumenrau

  • Ich würde die Fragen im Vorstellungsgespräch stellen. Dann erledigen sich die "Probleme" ganz von alleine und man hat infolge Arbeitslosigkeit jede Menge Zeit für Arztbesuche. Allerdings wird die Arbeitsagentur den Resturlaub wohl auch nicht anrechnen. Wie man auf die Idee kommen kann, dass der neue Arbeitgeber Pflichten aus einem vorangegangenen Arbeitsvertrag übernehmen müsste, finde ich schon etwas merkwürdig.



  • Jedenfalls ist es nach dem BUrlG für den nichtöffentlichen Dienst so, ob dies im öffentlichen Dienst auch gilt, weiß ich nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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