Hallo,
ich habe folgenden Fall über den ich derzeit grüble:
RA macht Reisekosten zu einem Ortstermin geltend. Der gegnerische Anwalt widersetzt sich mit der Begründung, der Termin sei nicht notwendig gewesen und er sei vom Gericht auch nicht angeordnet gewesen. Das ist zutreffend. Habe nach Aktenstudium und Rücksprache mit dem Richter auch feststellen können, daß kein Ortstermin angeordnet wurde.
Der RA wendet nun ein, auf die Anordnung des Gerichts für die Festsetzung der Reisekosten käme es nicht an. In der 16. Aufl. von Gerold/Schmidt zu VV 7003 RN 84 habe ich eigentlich das einzig brauchbare gefunden. Auch hier wird aber vom "angesetzten" Ortstermin gesprochen. Leider habe ich sonst nichts auf die Schnelle gefunden.
Ich würde daher die Reisekosten für den gerichtlich nicht angeordneten Ortstermin absetzen. Zurecht?
Vielen Dank für die Hinweise im vorraus.