Pfändbare Anteile in der Wohlverhaltensperiode falsch berechnet

  • Meiner Meinung nach soll das jeder machen wie er will, wenn unter dem Strich das rauskommt, was rauskommen soll oder muss.

    Gerade das ZV-Recht und dazu zähle ich den Teil der Insolvenzordnung um den es hier geht ist oft nicht ganz genau richtig durchführbar. Dann muss man es halt so machen, dass es so nah wie möglich an das Richtige herankommt.

    Wenn alle damit zufrieden sind wie es gemacht wird dann wird es auch keine Benachteiligten und damit keine Beschwerden geben. Wenn tatsächlich zu befürchten ist, dass der Schuldner seine Arbeit verlieren könnte, dann haben auch die Gläubiger, dessen Interessen durch die Vorlage der Abtretung gewahrt werden sollen keine Nachteile wenn die Abtretung nicht vorgelegt wird und der TH die (hoffentlich richtige) Abführung der pfändbaren Beträge überwacht. Vorausgesetzt, es wird auch gemacht. Schadensersatzansprüche sind nicht zu befürchten wenn alles richtig ist.

  • OK, dann verfahre auch weiter wie bisher. Aber achte darauf, dass sich diesbezüglich nicht mal das Gesetz ändert und ihr wurschtelt weiter wie bisher. ;)

    Ok, danke, mach ich....;) Muss nur noch schnell diesen Post ausdrucken, damit ich die Genehmigung auch belegen kann....bei Hego z.B. ;)

  • OK, dann verfahre auch weiter wie bisher. Aber achte darauf, dass sich diesbezüglich nicht mal das Gesetz ändert und ihr wurschtelt weiter wie bisher. ;)



    Ok, danke, mach ich....;) Muss nur noch schnell diesen Post ausdrucken, damit ich die Genehmigung auch belegen kann....bei Hego z.B. ;)



    Das nützt Dir aber nichts, da ich mit HeGo nichts zu schaffen habe. :strecker

  • OK, dann verfahre auch weiter wie bisher. Aber achte darauf, dass sich diesbezüglich nicht mal das Gesetz ändert und ihr wurschtelt weiter wie bisher. ;)



    Ok, danke, mach ich....;) Muss nur noch schnell diesen Post ausdrucken, damit ich die Genehmigung auch belegen kann....bei Hego z.B. ;)



    Ich würder immer auf die Vorlage der Abtretung bestehen!:teufel:

    Bei mir braucht der AN ja auch keine Angst zu haben dass er deswegen seinen Arbeitsplatz verliert.

    Der TH hätte bir mir sogar das Problem, dass er nach der Aufhebung des Verfahrens kein Geld mehr bekommen würde, wenn er die Abtretung nicht vorlegt.

    @rainermdvZ

    Sooo hart brauchst Du das ja auch nicht auszudrücken.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass wir beide einen gemeinsamen Insolvenzfall haben werden ist natürlich gering. Aber IG Berlin, Dresden, Göttingen, Marburg und Aschaffenburg habe ich auch dabei....

  • Bei mir braucht der AN ja auch keine Angst zu haben dass er deswegen seinen Arbeitsplatz verliert.

    ....weil sowieso alle arbeitslos sind ...?:D

  • Bei mir braucht der AN ja auch keine Angst zu haben dass er deswegen seinen Arbeitsplatz verliert.

    ....weil sowieso alle arbeitslos sind ...?:D

    :oops: jetzt mache ich mal schnell das L-Zeichen vor dem Kopf,für mich..sehe erst jetzt, aus welcher Richtung(DS) du an die Sache rangehst....

  • Bei mir braucht der AN ja auch keine Angst zu haben dass er deswegen seinen Arbeitsplatz verliert.

    ....weil sowieso alle arbeitslos sind ...?:D



    :oops: jetzt mache ich mal schnell das L-Zeichen vor dem Kopf,für mich..sehe erst jetzt, aus welcher Richtung(DS) du an die Sache rangehst....



    :wechlach: vielleicht ist ja hego bei der ARGE tätig ;)

  • Dass die Meinung über Beamten was das arbeitsmäßige angeht oft nicht einen so tollen Ruf haben ist eine Sache, aber sie deswegen gleich als "arbeitslos" zu bezeichnen finde ich schon etwas übertrieben...

    :daumenrun:teufel::wechlach:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!