Strafanzeige?

  • Ich habe hier erstmals ein Vormundschaftsverfahren, bei dem die minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes offensichtlich unter 14 Jahren war. Wenn ich jetzt an den Straftatbestand des § 176 StGB denke, müßte ich doch die Sache an die STA geben, oder überlaßt ihr das in solchen Fällen dem Amtsvormund?

    Verschoben, da das Thema besser in die Rubrik Vormundschaft passt.
    Mel
    (Mod.)

  • Ich habe hier erstmals ein Vormundschaftsverfahren, bei dem die minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes offensichtlich unter 14 Jahren war. Wenn ich jetzt an den Straftatbestand des § 176 StGB denke, müßte ich doch die Sache an die STA geben, oder überlaßt ihr das in solchen Fällen dem Amtsvormund?



    Wenn der "Vater" des Kindes auch unter 14 ist, was dann??

  • Hätten das nicht schon die Eltern des Kindes machen müssen oder der behandelnde Arzt. Ich würde erstmal mit dem Jugendamt reden. Wie alt ist denn der Vater???

  • Jetzt ist das Kleine da, die minderjährige Mutter hat selber ein Kind. Die wird andere Sorgen (und Freuden) haben als jetzt noch die Zeugin zu machen in einem Strafverfahren gegen den Vater, wo dann interessante Sexdetails erfragt werden über den Beischlaf mit dem Freund, der vielleicht auch minderjährig war. Und die Zeugung evtl. kein "Missbrauch" (§ 176 StGB) sondern halt ein Liebesakt mit ungewollten Folgen. M. E. sollte man die Kirche im Dorf lassen.

  • Die minderjährige Mutter steht weiterhin unter elterlicher Sorge und der Amtsvormund ist für ihr Kind bestellt, richtig? Dann würde ich dazu tendieren, dass die Strafanzeige bei der STA nicht in die "Zuständigkeit" des Amtsvormunds fällt, sondern entweder von den gesetzlichen Vertretern der mj oder Dir veranlasst werden müsste.
    Ich würde mich aber vorher mal mit dem Jugendamt kurzschließen und nachhören, wie die Verhältnisse in dem Fall so sind. Du kannst ja sagen, dass Du eine Einschaltung der STA erwägst und um Stellungnahme bittest.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Jetzt ist das Kleine da, die minderjährige Mutter hat selber ein Kind. Die wird andere Sorgen (und Freuden) haben als jetzt noch die Zeugin zu machen in einem Strafverfahren gegen den Vater, wo dann interessante Sexdetails erfragt werden über den Beischlaf mit dem Freund, der vielleicht auch minderjährig war. Und die Zeugung evtl. kein "Missbrauch" (§ 176 StGB) sondern halt ein Liebesakt mit ungewollten Folgen. M. E. sollte man die Kirche im Dorf lassen.



    Das war auch gleich mein erster Gedanke, wusste aber nicht, ob bei Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich von Missbrauch ausgegangen wird (und wenn ) zuerst Eltern und behandelner Arzt in die Pflicht genommen werden müssen. Heutzutage ist es doch fast normal, wenn Kinder unter 14 Jahren schon Geschlechtsverkehr haben, ist denn halt Pech wenn ein Kind gezeugt wird.

  • M. E. liegt das in der Hand der Eltern. Diese haben die elterliche Sorge für das Kind. Du hast da gar nichts zu veranlassen, denn bei Dir gehts ja nur um die Vormundschaft des Neugeborenen. Der Amtsvormund oder das JA an sich hat da auch nichts mit zu tun.
    Ich würde nichts veranlassen und die Verantwortung bei den Eltern lassen. Diese wissen ja ggf. mit wem das Kind gezeugt worden ist.
    Man sollte es nicht übertreiben und vor allem nicht die Verantwortung den Eltern aus der Hand nehmen. Ich würde nicht gleich an issbrauch denken. Heutzutage gibt es schon so viele "frühreife" Kinder.

  • Der Vater ist nach Auskunft des Jugendamtes 23 Jahre alt.
    Ich hab jetzt mal vorsichtig (habe in dem Fall nämlich auch richtig Bauchschmerzen) bei einem Staatsanwalt angefragt, die gehen immer davon aus, dass es sich bei einem unter 14jährigen Kind um Mißbrauch handelt, weil man in diesem Alter Kindern einfach die Reife abspricht, über ihre sexuelle Selbstbestimmung zu entschieden, dass muß dann in dem Fall eben der andere Partner tun oder eben mit den Konsequenzen leben. Aber wenn ich mir das Strafmaß so ansehe, wird mir noch schlechter.

  • Jetzt ist das Kleine da, die minderjährige Mutter hat selber ein Kind. Die wird andere Sorgen (und Freuden) haben als jetzt noch die Zeugin zu machen in einem Strafverfahren gegen den Vater, wo dann interessante Sexdetails erfragt werden über den Beischlaf mit dem Freund, der vielleicht auch minderjährig war. Und die Zeugung evtl. kein "Missbrauch" (§ 176 StGB) sondern halt ein Liebesakt mit ungewollten Folgen. M. E. sollte man die Kirche im Dorf lassen.


    Würde ich mal anders sehen. Die Prüfung ob und was unterliegt der StA. Inhaltlich stimme ich Titus aber zu. Wenn ich aus meinem Tätigkeitsbereich von einer möglichen Straftat erfahre, muß ich m.E. eine Mitteilung an die StA machen, und die machen dann die rechtliche Bewertung.

  • Ich bin auch völlig der Meinung , dass die Strafanzeige Sache der Eltern ist.

    Wir hatten hier solch einen Fall vor kurzem.
    Strafanzeige ging von Eltern aus !
    Der junge Mann musste zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden .

    Ich würde nicht soweit gehen und hier in das "Dispositionsrecht" der Eltern durch Anzeige v.a.w. eingreifen.



  • Das sehe ich absolut genauso. Wenn die Eltern dort nichts gemacht haben, scheint die Welt wohl in Ordnung zu sein. Es ist halt Pech, das ein Kind gezeugt wurde, ansonsten hätte der Staat doch auch nichts von der "Angelegenheit" erfahren.
    Wenn das meine Tochter wäre, würde ich mich schön "bedanken", wenn sich da jemand einmischt und meine Tochter sich dadurch einer "peinlichen Befragung" unterziehen müsste. Ich würde bestimmt Dampf ablassen bei der Person und fragen, mit welchem Recht sie sich in Familienangelegeheiten einmischt.
    @ Biene Maja soll nicht gegen dich persönlich sein, aber man muss doch immer alles von Seiten sehen. Wer ist denn hier das Opfer, wurde jemand vergewaltigt? Und wenn, müssen dieses auch die Eltern des Kindes regeln und nicht wir.

  • Richtig. Das ist ein Straftatbestand, der nur auf Antrag verfolgt wird. Das Antragsrecht steht den Eltern zu bzw. diese müssen in Eigenverantwortlichkeit handeln, wenn sie das Kind gefährdet sehen/ sahen oder es verletzt wurde.

  • Ich find es ja schön, dass ihr mein ungutes Gefühl bei der Sache bestätigt.
    Es ist ja auch oft so, dass man den Mädels ja das Alter gar nicht mehr ansieht, und wer da drauf reinfällt, kann einem echt leid tun.
    Eine Strafvereitelung im Amt habe ich da aber nicht zu befürchten, oder?

  • Ich find es ja schön, dass ihr mein ungutes Gefühl bei der Sache bestätigt.
    Es ist ja auch oft so, dass man den Mädels ja das Alter gar nicht mehr ansieht, und wer da drauf reinfällt, kann einem echt leid tun.
    Eine Strafvereitelung im Amt habe ich da aber nicht zu befürchten, oder?

    Wäre ja ein strafrechtlich relevantes Handeln durch Unterlassen. Da die Strafvereitelung kein echtes Unterlassungsdelikt ist, besteht Strafbarkeit nur bei Handlungspflicht des Täters. Und daran fehlt es bei Dir.

  • Und die Zeugung evtl. kein "Missbrauch" (§ 176 StGB) sondern halt ein Liebesakt mit ungewollten Folgen. M. E. sollte man die Kirche im Dorf lassen.



    Strafbarkeit nach § 176 StGB setzt keine Zwangslage voraus, deshalb dürfte relativ irrelevant sein ob der Zeugungsakt in gegenseitiger Zuneigung stattfand.

    Naja, ich würds wohl auch erst mit dem JA abklären und dann aber evtl. der StA zK vorlegen, keine Anzeige erstatten sondern nur vorlegen.

  • Würde ich mal anders sehen. Die Prüfung ob und was unterliegt der StA. Inhaltlich stimme ich Titus aber zu. Wenn ich aus meinem Tätigkeitsbereich von einer möglichen Straftat erfahre, muß ich m.E. eine Mitteilung an die StA machen, und die machen dann die rechtliche Bewertung.



    ich stimme Erzett zu.
    Ich gebe immer an die STA ab :lediglich mit der Anregung zu prüfen.
    Was dann dabei herauskommt, steht auf einem anderen Blatt.
    Es kann nicht sein, daß niemand etwas tut, nur weil die Eltern nichts unternehmen.



  • Strafbarkeit nach § 176 StGB setzt keine Zwangslage voraus, deshalb dürfte relativ irrelevant sein ob der Zeugungsakt in gegenseitiger Zuneigung stattfand.

    Das weiß ich doch auch! :) Deshalb habe ich ja "Missbrauch" in Anführungszeichen geschrieben. Die einen gehen in den Park und freuen sich an den Blumen und den fröhlichen Kindern, die dort spielen, die anderen sehen das Schild "Rasen betreten verboten" und haben natürlich "Recht".

  • Also, das geht mir jetzt von den Argumenten her schon in Richtung der neulich hier geführten Abtreibungs-Diskussion. Ich beteilige mich an diesem Thread jedenfalls nicht mehr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!