Beurteilung

  • Ich darf mal noch was anmerken, was bislang noch nicht so richtig rausgekommen ist:
    10 Punkte sind doch eine mehr als ordentliche Note, oder? Ich weiß auch, daß die
    Praxisbeurteilungen häufig im Bereich gut-sehr gut liegen, aber trotzdem, eine sehr
    respektable Leistung.

    Grüße,

    Der_UdG

  • wie vorher schon mehrfach festgestellt. die noten sind vollkommen egal, klar sind sie (nicht falsch verstehen) fürs ego wichtig. ich bin auch gerade in der praxis und ich kenn das. schließlich will man ja auch anerkennung. aber 10 pkt sind sorry 10 pkt sind voll ok. ich denke da gibt es massig andere anwärter die sich darüber freuen würden egal ob persönlich e probl mit ausbildern (hey wir sind alle menschen) da mit reinspielen. mein tip: merk es dir und mach es wenn du mal anw. hast nach deinen vorstellungen her richtig und angemessen. denk da jetzt nicht drüber nach und scheiß drauf, vor allem würd ich erstens hier nicht soviel inhalt bringen und 2. erst recht mich nicht übermäßig beschweren, denn das is es nicht wert! bei na examensklausur drauf pochen und evtl mal klagen ist was ganz anderes und nachvollziehbar, dann gehrts nämlich um deinen job.
    so viel spaß weiterhin noch iunna praxis und scheiß auf die noten und überzeug durch solide arbeit

  • ich habe grade 3 Anwärter, die die absoluten Überflieger sind- ich hatte es in all den Jahren noch nie erlebt, dass die Akten "Querbeet" aus dem Fach genommen werden und mit Verfügungen zurückkommen, die inhaltlich und auch von der Form her so was von in Ordnung sind, dass es mir schlichtweg unheimlich ist. Die 3 sind Aufsteiger aus dem mittleren Dienst und profitieren natürlich daraus. Ich habe wirklich überhaupt kein Problem damit, ihnen die bestmöglichen Noten zu geben, denn sie habe sie verdient.

  • Schade, dass ich hier nicht wirklich mitreden kann, denn die Fachberichtsbarkeiten werden wohl auf ewig Anwärterfrei bleiben...Pech für mich! ;)

    Aber Glück für die Anwärter: Zum Examensstoff muss wohl nicht auch noch Sozial-, Arbeits-, Finanz oder Verwaltungsrecht hinzukommen...obwohl...Neee!

  • wie wär's denn mal mit einem netten Schreiben (natürlich über den Dienstweg ;)) an dein OLG mit dem Angebot und Wunsch Anwärtern auch die Fachgerichtsbarkeit nahe zu bringen ? Dann hast du sie bestimmt bald :daumenrau !

  • In Hamburg hat die Ausbildung zumindest für 2 Wochen (jetzt glaub ich nur noch eine Woche) auch bei der Fachgerichtsbarkeit stattgefunden (Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht) - aber ohne Benotung. War ganz interessant. Du solltest das wirklich auch für NS vorschlagen.

  • In Hamburg hat die Ausbildung zumindest für 2 Wochen (jetzt glaub ich nur noch eine Woche) auch bei der Fachgerichtsbarkeit stattgefunden (Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht) - aber ohne Benotung. War ganz interessant. Du solltest das wirklich auch für NS vorschlagen.




    das hätte ich zu meiner zeit der ausbildung auch gut gefunden. obwohl eine woche auch ganz schön knapp ist. ich denke aber in nds. ist das nicht zu machen, weil ja alles nicht so dicht zusammen ist wie in hamburg.
    aber sonst kann ein einblick in die fachgerichtsbarkeiten sicher nicht schaden.

  • Ich kann rule verstehen: Nach mehreren "sehr guten" Praxisteilen habe ich damals in meiner Ausbildung in einem einzigen auch eine schlechte Note bekommen. Die Note war nicht mal mein Problem - diese Praxis war absolut nicht mein Fall und ich denke, ich war wirklich nicht besser - aber die Formulierung der Beurteilung hat mich ziemlich fertiggemacht. Ich fand sie extrem persönlich und auch unberechtigt. Nach längerem Ausheulen und Überlegen habe ich eine lange Gegendarstellung geschrieben. Unser OLG nahm sie zur Kenntnis und forderte die Ausbilderinnen (2) zur Stellungnahme auf. Irgendwann bekam ich dann vom OLG die Nachricht, daß sie unter Berücksichtigung der beiden Stellungnahmen keine Möglichkeit sehen, die Note zu ändern. Dabei blieb es dann. Hat mir den Notendurschnitt dieses Praxisabschnittes etwas versaut, hatte aber sonst keine weiteren Auswirkungen, auf gar nichts. Später hat das nie wieder jemanden interessiert.
    Es kommt glaube ich drauf an, was man erreichen will. Die Note abändern wird schwierig. Mir ging es damals nur darum, verschiedene Sachen nicht unkommentiert so stehen zu lassen. Rückblickend muß ich aber auch sagen, daß das eigentlich nicht wichtig war.

  • Ich habe mich auch mal über eine Praxisbeurteilung beschwert (und über die rege ich mich heute noch auf). Die näheren Details möchte ich hier nicht ausbreiten, aber nach mehreren Briefen mit dem Behördenleiter der entsprechenden Ausbildungsstation habe ich bei der Verwaltung der FH gefragt, was ich noch machen kann und dort wurde mir dann geraten, dass alles auf sich beruhen zu lassen, was ich letztendlich auch gemacht habe. War sicherlich das beste, aber drüber aufregen tue ich mich heute noch. Aber: es bringt nix. Wer weiß, vielleicht ergibt sich irgendwann mal die Gelegenheit, sich bei dem Ausbilder zu revanchieren :teufel:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Also ich finde, dass 10 Punkte sehr gut sind.
    Und wenn sich die Beurteilung besser anhört, als die Note die drunter steht ist das doch noch besser.
    Du tust ja grade so, als würden da nicht 10 Punkte unter deiner Beurteilung stehen sonder 0 :gruebel:

    Und die Beurteilung kannste dir eh in die Haare schmieren.
    Die zählt Null.
    Maßgeblich ist einzig und alleine dein Prüfungsergebnis.
    Ich habe zwar gehört, dass die Note von Studium II jetzt auch einfließen soll, aber ob dies auch stimmt weiß ich nicht mit Sicherheit.
    Bei uns war auf jeden Fall nur das Prüfungsergebnis relevant.

    Und es macht sich sicherlich nicht gut, wenn Anwärter wegen 10 Punkten nen Aufstand machen.
    Du wirst während deiner Beamtenlaufbahn noch oft "ungerecht" behandelt werden, also gewöhn dich schon mal dran :D

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