Kopie Mietvertrag an Bietinteressenten?

  • Die Namen der Mieter tauchen bei mir in den Gutachten nicht mehr auf. Die Mietverträge werden vom Gutachter ggf. separat zur Akte gereicht.

    Wie handhaben das andere: Können Bietinteressenten die Mietverträge einsehen (ggf. nach Schwärzung)?

  • Hallo Kai,

    falls wir überhaupt einen Mietvertrag haben, wird er nicht mit zur Einsicht ausgelegt. Ich gehe davon aus, daß der Gutachter die wesentlichen Eckdaten des Mietverhältnisses im Gutachten beschrieben hat. Das sollte reichen. Auf Nachfrage werden aber auch weitere Einzelheiten zum Mietverhältnis bekannt gegeben. Der Mietername sollte im Vorfeld der Versteigerung aber nicht bekannt gegeben werden, jedenfalls nicht vom Gericht,
    Gruß
    Stefan

  • Hi,

    Zitat von Kai

    Die Namen der Mieter tauchen bei mir in den Gutachten nicht mehr auf. Die Mietverträge werden vom Gutachter ggf. separat zur Akte gereicht.



    Mieternamen stehen in den Gutachten, die ich kenne, unter dem Punkt "Anmerkungen für das Gericht" und sind also für Bietinteressenten im Rahmen der Gutachteneinsicht einsehbar.

    Zitat von Kai


    WIe handhaben das andere: Können Bietinteressenten die Mietverträge einsehen (ggf. nach Schwärzung)?



    Ich gewähre Bietinteressenten Einsicht in die Mietverträge, insbesondere im Versteigerungstermin; den Namen des Mieters schwärze ich nicht.

    Gruß
    Bördie

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