Kann der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinfachten Unterhaltsverfahren öffentlich zugestellt werden? Ich habe nichts gegenteiliges gefunden. Sollte also funktionieren.
Ein entsprechender Antrag wurde vom Antragstellervertreter gestellt.
Öffentliche Zustellung Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinf. Unterhaltsverf.
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wolle-schwester -
3. April 2008 um 11:54
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Kann er, warum auch nicht und sofern die Voraussetzungen vorliegen.
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Kann er, warum auch nicht und sofern die Voraussetzungen vorliegen.
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Ich stelle im vereinfachten Verfahren allerdings ziemlich hohe Anforderungen wegen der Voraussetzungen und verlange eine Erklärung des betreuenden Elternteils, dass z. B. Nachfragen bei Verwandten des Antragsgegners, gemeinsamen Bekannten etc. nichts gebracht haben. Ich denke, dass das in der Konstellation Vater/Mutter/Kind durchaus zumutbar ist. Mit einer einfachen Meldeauskunft o. ä. gebe ich mich nicht zufrieden. -
Unsere Rechtspfleger stellen bei Festsetzungsverfahren folgende Anforderungen
1. Meldeauskunft
2. Auskunft des zuständigen Gerichtsvollziehers
3. Auskunft der zuständigen Polizeibehörde
4. Bei Ausländern Auskunft aus dem Zentralregister
Alle diese Auskünfte sind leicht zu erhalten, zuverlässig und auch für den weiteren Verlauf des Unterhaltsverfahren nützlich.
Die Auskünfte von Verwandten (und Briefzustellern) betrachte ich inzwischen als wertlos. Die Loyalitätskonflikte sind einfach zu groß. -
Unsere Rechtspfleger stellen bei Festsetzungsverfahren folgende Anforderungen
1. Meldeauskunft
2. Auskunft des zuständigen Gerichtsvollziehers
3. Auskunft der zuständigen Polizeibehörde
4. Bei Ausländern Auskunft aus dem Zentralregister
Alle diese Auskünfte sind leicht zu erhalten, zuverlässig und auch für den weiteren Verlauf des Unterhaltsverfahren nützlich.
Auskünfte vom Gerichtsvollzieher oder der Polizeibehörde würde ich vermutlich (falls überhaupt) erst nach Monaten bekommen. Ich nehme auch mal stark an, dass die mir wegen der Vielzahl der Fälle der nicht zu ermittelnden Personen in einer Großstadt "was husten" würden, wenn ich solche Anfragen loslasse.Die Auskünfte von Verwandten (und Briefzustellern) betrachte ich inzwischen als wertlos. Die Loyalitätskonflikte sind einfach zu groß.
Als wertlos sehe ich die nicht an. Wenn mir beispielsweise die Mutter des antragstellenden Kindes erklärt, sie habe bei der Ex-Schwiegermutter angerufen und diese habe ihr gesagt, sie würde die Anschrift ihres Sohnes (des Unterhaltsschuldners) entweder gar nicht kennen oder nicht herausrücken, sind doch m. E. auch die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung erfüllt, selbst wenn die Ex-Schwiegermutter absichtlich die Unwahrheit gesagt hat, um ihren Sohn zu schützen. -
(Numerierung von Moosi)
1. Auskünfte vom Gerichtsvollzieher oder der Polizeibehörde würde ich vermutlich (falls überhaupt) erst nach Monaten bekommen.
2. Ich nehme auch mal stark an, dass die mir wegen der Vielzahl der Fälle der nicht zu ermittelnden Personen in einer Großstadt "was husten" würden, wenn ich solche Anfragen loslasse.
3. Als wertlos sehe ich die nicht an. Wenn mir beispielsweise die Mutter des antragstellenden Kindes erklärt, sie habe bei der Ex-Schwiegermutter angerufen und diese habe ihr gesagt, sie würde die Anschrift ihres Sohnes (des Unterhaltsschuldners) entweder gar nicht kennen oder nicht herausrücken, sind doch m. E. auch die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung erfüllt, selbst wenn die Ex-Schwiegermutter absichtlich die Unwahrheit gesagt hat, um ihren Sohn zu schützen.
Zu 1.
Gerade weil das Meldewesen in Berlin so ist, wie es nun mal ist, bin ich als Beistand den dortigen Gerichtsvollziehern und Polizeidienststellen dankbar, dass sie wenigstens schriftlich antworten. Die Berliner Polizei teilt übrigens auch Inhaftierungen mit. So häufig ist die öffentliche Zustellung im Unterhaltsbereich wohl nicht. In anderen Bereichen dürfte die Polizei wahrscheinlich nicht ermittelnd tätig werden. Begründet wird die Polizeianfrage damit, dass das Kind keinen Unterhalt von seinem Elternteil erhält und möglicherweise eine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt.
Zu 2.
Es mag ja sein, dass Du ein größeres Arbeitspensum hast, weil Berlin eine besonders große Großstadt ist. Dann haben Deine Kollegen eben besser bei der Verteilung aufgepasst. Ansonsten wird vom Einzelnen in einer kleinen Großstadt genauso viel und so wenig gearbeitet wie in einer Metropole. Und Hustensaft gibt’s überall. In unserem Großstadt-AG drücken die RPs die Anfragen in Unterhaltssachen übrigens den Gläubigern aufs Auge.
Zu 3.
Wenn das Deine „ziemlich hohen Anforderungen“ aus #4 sind, dann habe ich Dich völlig missverstanden. -
Zu 2.
Es mag ja sein, dass Du ein größeres Arbeitspensum hast, weil Berlin eine besonders große Großstadt ist. Dann haben Deine Kollegen eben besser bei der Verteilung aufgepasst. Ansonsten wird vom Einzelnen in einer kleinen Großstadt genauso viel und so wenig gearbeitet wie in einer Metropole. Und Hustensaft gibt’s überall. In unserem Großstadt-AG drücken die RPs die Anfragen in Unterhaltssachen übrigens den Gläubigern aufs Auge.
Ich habe damit keineswegs gemeint, dass ich zu viel zu tun hätte, um mich angemessen um meine Aufgaben als Rechtspflegerin zu kümmern, oder dass Kollegen in anderen Städten weniger arbeiten müssten. "Husten" tue deswegen nicht ich.
Tatsache ist jedoch, dass hier in der Stadt, die "arm, aber sexy" ist, Gerichtsvollzieher und Polizei nicht ausreichend Personal haben und deswegen über die von Dir vorgeschlagenen Anfragen nicht glücklich sein dürften. Dass die Anfragen vom Gläubiger und nicht vom Gericht kommen, ändert daran nichts.
Im übrigen wollte ich hier keine Diskussion über die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung lostreten (dazu sind im Forum bestimmt schon Romane geschrieben worden), sondern nur einen Hinweis für wolle-schwester geben, die die Ausgangsfrage gestellt hat, dass man sich bei Parteien, die eine persönliche Beziehung zueinander haben/hatten, nicht unbedingt nur mit offiziellen Auskünften zufrieden geben sollte. -
Danke an Euch ...[Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/more/schilder/113.gif]
werden noch mal beim Gerichtsvollzieher, Polizei, Ausländerzentralregister sowie bei der ges.Vertreterin der Kinder über das Stadtjugendamt (ASt.)nachfragen.
Eine Anfrage mehr oder weniger kann nicht schaden. -
Ich würde hier gern auch einmal um Antwort auf meinen Beitrag hier bitten.
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