Vollstreckbare Ausfertigung Bekl. zu 1 gegen Bekl. zu 2?

  • Folgender Fall: In einem Rechtsstreit wurden durch Vergleich zwei Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Betrages an den Kl. verpflichtet. Außerdem hat der Richter die Haftung im Innenverhältnis festgelegt mit jeweiliger Freistellung von der Zahlungsverpflichtung. Nun hat anscheinend einer der Beklagten den vollen Betrag an Kl. gezahlt und möchte nun von dem anderen Beklagten seinen Anteil "wiederholen"., Der RA dieses Bekl. beantragt daher die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausf. zur Durchführung des ZV aus dem Vergleich.
    Ist das möglich? Der Rechtsstreit wurde doch zwischen Kl. und Bekl. geführt und nicht zw. den Beklagten. Die Haftung ergibt sich eigentlich ja auch aus dem BGB, nur das hier die Haftung anderweitig festgelegt wurde. Müsste jetzt nicht der eine Bekl. gegen den anderen ein gesondertes gerichtliches Verf. führen, um an einen Titel zu gelangen?
    :2gruebel:

  • Da müsste ja der Vergleich einen vollstreckbaren Inhalt hinsichtlich eines bestimmten Betrages zwischen den beide Beklagten enthalten. Das wird wohl nicht der Fall sein, also kann sich der eine Beklagte sein Geld auch nicht auf der Grundlage des Vergleich vom Anderen holen sondern muss wohl noch mal einen MB beantragen.
    Ich habe so eine Entscheidung noch nicht gesehen, aber wenn der Vergleich eine Freistellung von der Zahlungsverpflichtung enthält und der eine Beklagte das, was er nicht musste, trotzdem gezahlt hat, hat er das freiwillig gemacht ohne Rechtsgrundlage. Jetzt ist die Frage, ob er dem anderen Beklagten ein Darlehn gewährt hat und zu welchen Bedingungen. Ist die Rückzahlung überhaupt (schon) fällig? Das könnte sich noch schwierig gestalten.

  • Der Vergleich enthält nur einen vollstreckbaren Inhalt zwischen Kläger und den Beklagten. Ich sehe das genauso, dass der eine Beklagte seinen Anspruch gesondert gegen den anderen Beklagten geltend machen muss. Gesehen habe ich eine solche Entscheidung zuvor auch noch nie. Irgendwann ist halt immer das erste Mal.
    Vielen Dank für die Meinung :einermein !

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