Hallo zusammen,
eine einstweilige Verfügungssache (Arbeitsrecht - BetrVG) wurde durch Beschluss beendet. Dieser wurde am Ende der Sitzung in Abwesenheit der Parteien verkündet. Das Terminprotokoll liegt uns vor.
Gegen den Beschluss soll nun Beschwerde eingelegt werden. Leider liegt uns der Beschluss (2 Wochen nach Verkündung) noch nicht in vollständig abgefasster Form vor.
Reicht es aus, eine abgekürzte Ausfertigung anzufordern und diese dann der Beschwerdeeinlegung beizufügen?
Irgendwann kann man die Eilbedürftigkeit ja nicht mehr ernsthaft begründen, wenn man wochenlang (keiner weiß, wie lange) auf den vollständigen Beschluss wartet.
Bin für jede Hilfe dankbar. Daggi1973