so hab mal ne frage und kenn mich im zivilrecht nicht aus:
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Beschluss
1. das schriftliche verfahren wird gem. §128 II ZPO wird angeordnet.
2. .....irgendwas mit schriftstücken.....
Termin zur verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf: ....... festgelegt
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Muss man da anwesend sein bei der verkündung oder wird einem das auch zugestellt? Ich blick da bei klage, wieder- und drittwiederklage nicht mehr durch.....ist das normal das per beschluss das verfahren abgeschlossen wird, statt nem urteil