Widerspruch nach Erlass VB

  • Hallo

    stehe gerade auf dem Schlauch - wie man bei uns sagt.

    Ich habe am 02.06.06 bereits den VB erlassen, der das Haus jedoch noch nicht verlassen hat. Heute (06.06.06) geht der Widerspruch ein.

    Was mache ich jetzt?

    Mir ist irgendwie so, dass VB rausgeht aber die Akte gleich gem. § 700 ZPO abzugeben ist????

    danke

  • Richtig!
    Der bereits erlassene VB ist existent und das Verfahren auf Erteilung des VB daher zu Ende zu führen und danach die Akte sofort v.A.w. an das Streitgericht abzugeben.

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