Verkauf der XXX AG

  • Ich hab den Mist jetzt auch auf dem Tisch.

    Hat von den betroffenen Rechtspflegern irgendeiner Bedenken gegen die Eintragung der luxembourgischen Firma als Eigentümer? In Zeiten der Immobilienkrise?
    Ich hab nix gefunden. Ich hab mal die Erwerberfirma gegurgelt. Man kommt da schnell auf ein dahinter stehendes Private Equity Unternehmen in Dallas, z. B. in einem Artikel im manager-magazin vom 01.04.2008. Ist dieses Unternehmen eigentlich ein Gewinner oder ein Verlierer der Krise? Sind die Klitschen noch solvent?
    Die Bevollmächtigungen scheinen auch in Ordnung zu sein und Genehmigungen liegen m.E. auch alle vor... Ich würde also gern eintragen. Ist jemandem was aufgefallen?


    Ich kann schon wieder gar nicht so viel essen...

  • Ich hab den Mist jetzt auch auf dem Tisch.

    Hat von den betroffenen Rechtspflegern irgendeiner Bedenken gegen die Eintragung der luxembourgischen Firma als Eigentümer? In Zeiten der Immobilienkrise?
    Ich hab nix gefunden. Ich hab mal die Erwerberfirma gegurgelt. Man kommt da schnell auf ein dahinter stehendes Private Equity Unternehmen in Dallas, z. B. in einem Artikel im manager-magazin vom 01.04.2008. Ist dieses Unternehmen eigentlich ein Gewinner oder ein Verlierer der Krise? Sind die Klitschen noch solvent?
    Die Bevollmächtigungen scheinen auch in Ordnung zu sein und Genehmigungen liegen m.E. auch alle vor... Ich würde also gern eintragen. Ist jemandem was aufgefallen?


    Ich kann schon wieder gar nicht so viel essen...



    :wechlach::wechlach::wechlach:
    Ich hatte da eigentlich nur an grundbuchrechtliche Bedenken gedacht...

    Aber was stört uns die Solvenz des zukünftigen Eigentümers?
    Unsere Kosten bekommen wir vom Notar, der Rest dürfte egal sein...

    Sollte keinem mehr Bedenken einfallen oder ich nicht über Nacht noch ne Erleuchtung bekomme, werd ich morgen wohl eintragen...

    Denn schönen Feierabend und iss nicht so viel
    :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Ich habe jetzt die Vormerkung eingetragen. Den Grundschuldantrag habe ich vor ca. 4 Wochen zurückgewiesen, da die Vollmacht für die Verkäuferin nicht nachgewiesen war.

  • Hat von Euch mittlerweile jemand die Grundschuld an nächstoffener Rangstelle eingetragen? Wie war die Reaktion? Ich bin versucht, das aufgrund des Hilfsantrags zu machen. Eigentumsumschreibung ist bei mir leider noch nicht beantragt.

  • Hat von Euch mittlerweile jemand die Grundschuld an nächstoffener Rangstelle eingetragen? Wie war die Reaktion? Ich bin versucht, das aufgrund des Hilfsantrags zu machen. Eigentumsumschreibung ist bei mir leider noch nicht beantragt.



    Kollege hatte die Gesamtgrundschuld auf den 3 bei uns vorhandenen Grundstücken ohne Beanstandung eingetragen. Auf Grund welchen Antrags weiß ich nicht...

    Die Eigentumsumschreibung hab ich mittlerweile schon eingetragen. Ging auch ohne Probleme, da die Vollmachten ausreichend waren...

    Die haben sich nur etwas lullig mit ihrem Namen: bei der S.a.r.l. war irgendwo ein Punkt zuviel, da wurde gleich Berichtigung beantragt :roll:.

  • Also ich habe wie rpfl_nds längst umgeschrieben. Auf die richtige Namensschreibweise wurden wir auch vorsorglich hingewiesen (obwohl wir alles richtig geschrieben hatten bei der Vormerkung). Das Problem war wohl der fehlende accent grave auf dem à.

    Life is short... eat dessert first!

  • ...Das Problem war wohl der fehlende accent grave auf dem à.


    bzw. der Punkt hinter dem "à", weil da keiner hingehört.



    Genauso war es.
    Steht da jetzt "S.à r.l."??? Ich hab noch gar nicht wieder geguckt...

    Aber stimmt... Das ist ja eine "Société à Responsabilité Limitée (SARL)".
    Da muss auch kein Abkürzungspunkt hinter das a. Wieder was gelernt...

  • Ich hab leider noch keinen Antrag auf Eigentumsumschreibung, von daher hat sich das Problem mit der Rangeinweisung bei mir noch nicht erledigt.

  • Ups - den Punkt hinter dem á habe ich entfernt (nach Eintragung der AV im Grundbuch). Mal sehen, ob die meckern.
    Die "notaramtliche Erklärung" des AV-Notars, dass der Rangvorbehalt in voller Höhe bei jedem Grundstück eingetragen werden soll, überzeugt mich nicht. Ich werde - wie von Andreas vorgeschlagen - den Notar darauf hinweisen und entweder Rangrücktritt vorlegen lassen oder Eintragung an rangbereiter Stelle vornehmen.

  • Hier ist mittlerweile (heute) schriftlich eine Änderung des Antrags dahingehend eingegangen, dass die Einweisung in den Vorbehalt unterbleiben und das Recht an rangbereiter Stelle eingetragen werden soll.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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