Verkauf der XXX AG

  • Ist denn von euch jemand von dieser riesigen Kaufvertragsurkunde der XXX (edit by Kai: bitte Klarnamenverbot beachten) AG mit einem luxemburgischen Investor betroffen? :mad:

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Ich habe es noch nicht gesehen, glaube aber, daß ich das Ding auch 2x in der Post hatte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nun, nachdem Kai das Klarnamenverbot durchgesetzt hat, wird eine Antwort etwas schwierig. Kannst Du ein bestimmtes rechtliches Problem beschreiben? "Investoren" aus Luxembourg gibt es hier mehrere.

  • oilers:
    Meinst du den Investor, der noch in Gründung befindlich ist? Und zum Inhalt der AV gehört eine etwas komplizierte Bedingung? Nach der Liste der betr. Objekte kann ich mir nicht vorstellen, dass hier jemand ist, der diesen KV NICHT vorliegen hat. Ich "habe" und zwei weitere Kolleginnen haben auch!
    Was macht dir Probleme?

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Ich sehe eigentlich keine großartigen rechtlichen Bedingungen. Außer vielleicht diese auflösende Bedingung bei der AV. Ich habe es mir aber nicht mehr genauer angesehen heute nachmittag. Ich freue mich allerdings schon auf die Finanzierungsgrundschuld und die ganzen Mithaftvermerke...

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Nun, nachdem Kai das Klarnamenverbot durchgesetzt hat, wird eine Antwort etwas schwierig. Kannst Du ein bestimmtes rechtliches Problem beschreiben? "Investoren" aus Luxembourg gibt es hier mehrere.

    Urkunde hat das Format eines Qualle-Kataloges! :eek:

    Wenn in derartigen Fällen im Antrag nicht darauf hingewiesen wird, in welcher Anlage oder in welcher Zeile der Anlage ich mein Grundstück oder den mich betreffenden Teil des Kaufvertrages finde, ergeht eine entsprechende Zwischenverfügung. Schließlich herrscht im Grundbuchverfahren der Beibringungsgrundsatz.


    Ich freue mich allerdings schon auf die Finanzierungsgrundschuld und die ganzen Mithaftvermerke...

    Die schenke ich mir, wenn mehr als 10 Grundstücke haften. Dann lautet mein Mithaftvermerk: "Die weiteren, in der Bewilligung genannten Grundstücke haften mit."

  • Den Qualle-Katalog habe ich auch hier, in vierfacher Ausfertigung.

    Wir haben uns darauf verständigt, dass es reicht, wenn einer von uns das Ganze durchprüft und dann auch sämtliche Anträge bearbeitet. Das Heraussuchen der Grundbuchblattstellen ist ja nun das geringste Problem (die Urkunde ist ja beigebracht, nur leider etwas umfangreich). Ich finde die Liste auch insofern gut angelegt, als man sie recht rasch überfliegen und sein Gericht finden kann.

    Der AV steht ja, soweit ich das sehe, nichts entgegen.

    Auf die Finanzierung freue ich mich auch schon. Ich habe nämlich die Angewohnheit, nicht nur sämtliche Mithaftstellen einzutragen (das Gesetz sieht insoweit leider keine Bezugnahme vor), sondern normalerweise auch vorher sämtliche anderen Grundbuchämter anzuschreiben und die Mithaftstellen abzuchecken, bevor hinterher die ganzen Berichtigungsvermerke kommen. Meine Serviceeinheit wird das wohl weniger freuen. Schauen wir mal, ob ich diesem Grundsatz auch diesmal treu bleibe...

    Ich hoffe, es wird wenigstens kein Briefrecht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie handhabt ihr es denn mit dieser auflösenden Bedingung? Oder seht ihr das nur als Anweisung an den Notar?

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Ist denn von euch jemand von dieser riesigen Kaufvertragsurkunde der XXX (edit by Kai: bitte Klarnamenverbot beachten) AG mit einem luxemburgischen Investor betroffen? :mad:



    Ja, ich!
    Hab' einen Blick drauf geworfen und erstmal angewidert ins Schweinefach geschmissen! :(



    Hab ich auch gemacht.
    Hab aber gesehen, dass das ne S.A.R.L. ist, die sich noch in Gründung befindet... Was gilt denn da für Recht und ist das einfach so einzutragen?
    Bei ner GmbH i.G. haben wir ja keine Probleme, aber bei ner S.A.R.L???
    Naja, die liegt jetzt erstmal auf dem Kummerstapel, da werd ich mich morgen dransetzen...


    Urkunde hat das Format eines Qualle-Kataloges! :eek:



    Stimmt. Das ist ganz schön :eek: :eek: :eek:

  • Wie handhabt ihr es denn mit dieser auflösenden Bedingung? Oder seht ihr das nur als Anweisung an den Notar?


    Da die Vormerkung bedingt ist, wird diese Tatsache zwangsläufig im Grundbuch selbst vermerkt.

    Ansonsten hoffe ich, dass mir diese Bedingung egal sein wird.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hab aber gesehen, dass das ne S.A.R.L. ist, die sich noch in Gründung befindet... Was gilt denn da für Recht und ist das einfach so einzutragen?
    Bei ner GmbH i.G. haben wir ja keine Probleme, aber bei ner S.A.R.L???


    Siehe hier.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ZU #8: "Es ist auch zulässig, zur näheren Bezeichnung der Grundstücke im Mithaftvermerk auf die Eintragungsbewilligung Bezug zu nehmen (MIR Anm. 9 zu § 48 GBO)". So zumindest nach den Normtexten des Bayer. Staatsministeriums der Justiz, 1976, Seite 291. Bedenken bestehen dort nur wegen der Festlegung auf die einheitliche Fassung der Grundbücher. Da ich das aber noch nie gesehen habe, frage ich mich, ob das sonst noch irgendwer macht. Gerade bei Mithaftvermerken von der Länge einer halben Grundbuchseite kommt man da schon ins grübeln.

  • Ich will sie AV gerade eintragen, kann aber nicht, weil mein Zentralserver gerade ausgefallen ist.
    Ich habe lediglich ein kleines Problem wegen dem Wert meiner Grundstücke, da lt. UR maßgeblich ist der Wert lt, Bezugsurkunde 2.2, wenn er denn von dem in Bezugsurkunde 1.1 angegebenen Wert abweicht. Bezugsurkunde 2.2 habe ich nicht bekommen. Nehme halt den aus 1.1.

    Auf das Finanzierungsgrundpfandrecht freue ich mich auch. Hoffentlich mit Brief. Schätze den kriegen die in 10 Jahren. Vielleicht.

  • Hab noch ne Frage zum enthaltenen Rangvorbehalt: "... Rangvorbehalt wird inhaltlich dahin beschränkt, dass er nur für Grundpfandrechte gilt, die unter Mitwirkung ..."
    Ist das eine Bedingung des Rangvorbehalts, die eingetragen werden muss?

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