Mich plagen hier gesellschaftsrechtliche Feinheiten:
In einem Gesellschaftsvertrag ist hälftige Gewinnteilung vereinbart. Die Frist für die Kündigung der Gesellschaft, die für jeden Gesellschafter möglich ist, beträgt ein dreiviertel Jahr
Es kommt zu Zwistigkeiten der Gesellschafter, einer der beiden fühlt sich ungerecht behandelt und begehrt eine höhere Gewinnbeteiligung. Der andere geht damit nicht konform.
M.E. kann die Verteilungsklausel nur mit Zustimmung aller Gesellschafter geändert werden. Stimmt der zweite nicht zu, bleibt wohl nur die Vertragskündigung mit der Folge, dass die Gesellschaft aufzulösen ist.
Wäre es denkbar, eine alleinige Kündigung der Gewinnverteilungsklausel zu bejahen? Somit bestünde die Gesellschaft im Ganzen weiter, die Gesellschafter hätten sich quasi nur über diesen einen Punkt auseinanderzusetzen?