Hallo,
ein Kollege kommt mit folgender Frage:
Wie wird das Honorar für einen Testamentsvollstrecker verteilt, der gleicheitig Erbe ist?
A, B, C erben zu je 30 %, D zu 10 %.
A ist gleichzeitig Testamentsvollstrecker.
Honorar für TV 4 % von der Gesamterbmasse (ist das gesetzlich geregelt?)
Bsp. 100.000 €
Werden die 4.000 € vorab abgezogen und auf alle verteilt, oder nur auf B, C und D - oder wie ?
wo ist das gesetzlich geregelt, wo kann mann nachlesen?
Danke für Eure Hilfe.
g e r d