Erinnerung

  • Ich hab nun auch das Problem und ärgere mich.

    Allerdings werde ich nicht abhelfen mit der Begründung, dass meine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt nicht falsch war und es an der Mitwirkung fehlte. Außerdem sind die mit der Erinnerung eingereichten Unterlagen ohnehin nicht ausreichend.

    Bin mal gespannt, was der Richter draus bastelt (manchmal müssen meine Richter für "Experimente" herhalten). :cool:

  • Allerdings werde ich nicht abhelfen mit der Begründung, dass meine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt nicht falsch war und es an der Mitwirkung fehlte.



    Das finde ich schon ziemlich haarig

    Außerdem sind die mit der Erinnerung eingereichten Unterlagen ohnehin nicht ausreichend.



    Das ist ein Grund



    Sehe ich genauso. Mit dem ersten Argument ist wohl kein Staat zu machen, mit dem zweiten schon eher.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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