Mitteilung an Behörden

  • Ich hätte da mal ne Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte.

    Mir ist bei der BerH aufgefallen, dass teilweise Mietverträge innerhalb der Familie abgeschlossen und bei Gericht als Beleg für laufende Kosten vorgelegt werden. Bin ich bei Verdacht eines fingierten Mietvertrages berechtigt, eine entsprechende Mitteilung z.B. an das Finanzamt zu machen. Der Vermieter müsste die Mieteinnahmen doch beim FA angeben.

    Ähnliches Problem habe ich mit Widerspruchsverfahren bei anderen Behörden. Wie kann ich prüfen, ob der RA nicht nur über BerH sondern auch gegenüber dem Amt seine Kosten in Rechnung stellt?

  • In entsprechender Anwendung von § 183 GVG können wir bei möglichen Betrugsfällen die StA unterrichten.

    Eine weitere Mitteilungspflicht besteht mangels einer gesetzlichen Regelung nicht.

  • AO 1977 § 116 Anzeige von Steuerstraftaten
    (1) Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen, der Finanzbehörde mitzuteilen.
    (2) § 105 Abs. 2 gilt entsprechend.

    AO 1977 § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen
    (1) Die Verpflichtung der Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen einschließlich der Deutschen Bundesbank, der Staatsbanken und der Schuldenverwaltungen sowie der Organe und Bediensteten dieser Stellen zur Verschwiegenheit gilt nicht für ihre Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber den Finanzbehörden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Behörden und die mit postdienstlichen Verrichtungen betrauten Personen gesetzlich verpflichtet sind, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu wahren.

  • Als Beamter bist Du verpflichtet in Zweifelsfällen Mitteilung zu machen. Ich mache in solchen Fällen gerne folgendes: ich zitiere die zu mir und nehme denen unter Hinweis auf meine Bedenken und der Folgen die e.V. ab. Bislang haben daraufhin viele den Antrag auf BerH dann zurückgenommen.

  • Zitat

    ich zitiere die zu mir und nehme denen unter Hinweis auf meine Bedenken und der Folgen die e.V. ab.



    Das finde ich ja mal interesant! Verstehe ich das richtig: Es liegt ein Antrag auf nachträgliche Gewährung von Berhi vor und wenn Dir da was nicht koscher erscheint, schreibst Du den Antragsteller an, er soll vorbei kommen und diesbzgl. eine EV abgeben?
    Was sagen denn die RAs dazu? Die meckern doch eh zu gerne, wenn uns ihre anwaltliche Versicherung nicht reicht....:diskussio

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Im BerH Recht sind die FGG Vorschriften anwendbar. Und danach kann auch die Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Das habe ich immer dann angewandt, wenn z.B. die Antragstellung beim Sozialamt behauptet wurde. Auch habe ich eine eV bei guten RA Kanzleien (zu denen ich auch gehen würde) ohne Nachfragen akzeptiert.

    Wenn mir etwas nicht koscher war, habe ich die eV immer abgelehnt. Sonst hätte ich mir womöglich vorhalten lassen müssen, den ASt zu einer falschen eV gedrängt zu haben. Ich muss die eV ja nicht zulassen und kann dann trotz des Vorliegens derselben den Antrag mangels Glaubhaftmachung der Verhältnisse zurückweisen.

  • Zitat von Tina

    Verstehe ich das richtig: Es liegt ein Antrag auf nachträgliche Gewährung von Berhi vor und wenn Dir da was nicht koscher erscheint, schreibst Du den Antragsteller an, er soll vorbei kommen und diesbzgl. eine EV abgeben?
    Was sagen denn die RAs dazu? Die meckern doch eh zu gerne, wenn uns ihre anwaltliche Versicherung nicht reicht....:diskussio



    Ich habe nichts von nachträglichem Antrag gelesen. Natürlich bei Antragstellung und Vorlage/Mitteilung der Vermögenssituation.

    Bei nachträglichen ( schriftlichen) Anträgen befindet sich ja eine Versicherung bereits auf dem amtlichen Vordruck!

    Aber auch das habe ich schon gemacht! Wenn bei nachträglicher Antragstellung etwas gefehlt hat, bitte ich dann halt, die Angaben "an Eides statt" zu versichern ( also keine e.V. in dem Sinne) oder ich verlange eine anwaltliche Versicherung.

    Aber prinzipiell kann auch bei nachträglichen Anträgen der Rpfl. genau dasselbe verlangen wie bei herkömmlicher Antragstellung.

  • @Diabolo: Naja, Deiner Formulierung

    Zitat

    Ich mache in solchen Fällen gerne folgendes: ich zitiere die zu mir und nehme denen unter Hinweis auf meine Bedenken und der Folgen die e.V. ab. Bislang haben daraufhin viele den Antrag auf BerH dann zurückgenommen.

    habe ich nicht entnommen, dass die Leute bei Dir zur Antragstellung gesessen haben. Man nimmt ja wohl kaum den Antrag erst auf und lässt dann bei zweifelhaften Angaben unter Hinweis auf die Folgen einer falschen EV den Antrags wieder zurücknehmen......gell?!?!:gruebel:

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Wenn mir dienstlich bekannt wird, daß jemand eine Straftat begangen haben könnte, gibts bei mir in jedem Fall ein kurzes Anschreiben an die StA mit kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Bitte um Prüfung, ob etwas zu veranlassen ist. So kanns die StA selbst entscheiden.

  • Zitat von Tina

    @Diabolo: Naja, Deiner Formulierung

    Zitat

    Ich mache in solchen Fällen gerne folgendes: ich zitiere die zu mir und nehme denen unter Hinweis auf meine Bedenken und der Folgen die e.V. ab. Bislang haben daraufhin viele den Antrag auf BerH dann zurückgenommen.

    habe ich nicht entnommen, dass die Leute bei Dir zur Antragstellung gesessen haben. Man nimmt ja wohl kaum den Antrag erst auf und lässt dann bei zweifelhaften Angaben unter Hinweis auf die Folgen einer falschen EV den Antrags wieder zurücknehmen......gell?!?!:gruebel:



    Nö, bevor ich 'nen Antrag aufnehme unterhalte ich mich doch mit denen. Und wenn ich den Eindruck habe "da stimmt was nicht", dann mache ich das so. Wie gesagt: hab es aber auch schon bei nachträglichen gemacht. Es ist doch Sache des Gerichts, wie weit es sich alles glaubhaft machen lässt.
    Aber hast schon recht, so eindeutig war das nicht zu verstehen von mir!

  • Aber mal zurück zu Anjas Frage (interessiert mich nämlich auch):

    Ich sehe bei der PKH einen Miet-, Untermiet oder Kreditvertrag. Und da habe ich so manchmal meine Bedenken, ob die so stimmen (Papier zu neu, alle Unterschriften auf den Quittungen mit dem gleichen Stift, o.ä.)

    Macht ihr da was ? Ich meine, wenn ich alle zweifelhaften Dinger an die STA (auch nach erfolgter e.V.) abgebe, brauchen die mindestens 2 STAs mehr.

  • ;) Vielleicht an den Delinquenten vorher noch die Frage, ob er denn dieses oder jenes Schriftstück nicht doch besser gleich wieder einstecken will ;)

  • Ich hatte mal ne PKH-Akte so um 2003, da lag ein Kreditvertrag mit der Großmutter aus Polen drin. Der war auf 1999 datiert und lautet schon auf EURO..... Gemacht habe ich nix, da es darauf nicht mehr ankam.

    Aber ich würde mal tippen, das in jeder 3. Akte gefälscht und gelogen wird.

    Wieviele angeblich nicht gezahlte VWLs sich aus Lohnabrechnungen ergeben, wieviele Leute am PS-Sparen teilnehmen, aber dann kein Sparkonto haben, sich Gewerkschaftsbeiträge aus den Kontoauszügen ergeben, aber kein Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben.

    Und dann die offensichtlich falschen Bescheinigungen, dan die ich irgendwie nicht drankomme.

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