neues Mahnverfahren ab 01.12.2008

  • Hallo,
    wir haben in unserer Kanzlei eine Frage, die uns sehr beschäftigt und die uns niemand beantworten kann :confused::confused:

    Ab dem 01.12.2008 sind RAe dazu verpflichtet, "Mahnbescheidsanträge nur noch in maschinell lesbarer Form einzureichen." Was bedeutet das?
    Bedeutet das, dass man nur noch Mahnbescheid im Wege von DTA, EGPV oder Barcode einreichen kann? Gilt der in Papierform eingereichte Mahnbescheidsantrag (im automatisierten Verfahren) dann generell nich mehr, oder wie ist das gemeint?
    Danke für Eure Hilfe!

  • Ich dachte sogar, der Stichtag sei ab 1. Juli 2008.

    Schau mal bei http://www.online-mahnverfahren.de nach. ´

    Wenn ich mich recht erinnere, gibt es ab dann keine Fummelare mehr. Vielmehr gibt es dann - neben DTA - nur noch die Option, den Antrag online auszufüllen & auszudrucken.

  • Hallo SamiHH,
    das Thema ist bei uns im Moment auch ganz groß.
    Wir reichen zwar schon per Diskette ein, aber wie lange wird das wohl noch unterstützt?
    Ab dem 1.12. kann man nur noch papierlose Anträge einreichen. Je nach Häufigkeit von MB-Anträgen in eurer Kanzlei sollte man überlegen, dies über das online Mahnverfahren oder ggf. Diskette oder EGVP zu machen.
    Welche Software habt ihr und wieviele Anträge stellt ihr so ca. im Monat/Jahr?

  • Hey Genießerin,
    wir haben gar nicht so viele MBs. Wir haben mal wochenlang gar keine, mal eion paar mehr, weil wir nicht so viel Inkasso machen. Wir überlegen, das ganze per Barcode-Verfahren zu machen. Ansonsten haben wir als Software DATEV/Phantasy. Weißt Du, ob es da irgendetwas gibt?

    Lieben Gruß
    PS: Bist Du Entenhause-Fan?

  • Also DATEV soll zumindest mit mit dem Disketten-Verfahren klar kommen.
    Wie gesagt, wenn ihr nicht so viele habt, solltet ihr euch vielleicht mit dem Software Anbieter unterhalten, was am günstigsten ist. Diesen Monat sind bei uns schon ca. 25 Anträge raus gegangen und wir überlegen (ich wünsche mir), das wir das in Zukunft mit Signaturkarte und Lesegerät und EGVP ö.ä. machen. Mal sehen, was die Kosten sagen.

    Weiß eigentlich jemand, ob es irgendwo in NRW dazu schon Seminare gibt?

    P.S.: Ja. (u.a.)

  • Ich nutze seit letzem Jahr Signaturkarte und EGVP und bin zufrieden. Man spart das Porto bei der Antragstellung, was ich vor allem deswegen gut finde, weil die Barcode-Anträge aus vier Seiten bestehen und dann mit 90 Cent frankiert werden müssen.

    Kosten für die Signaturkarte liegen bei ca. 60 €/Jahr. Ein billiges Lesegerät der Sicherheitsklasse 2 bekommt man auch schon ab 50,00 €.

    Nach meiner Erfahrung ist unser Mahngericht bei diesen Anträgen auch sehr schnell mit dem Erlass des MB.

  • Ok, schnell bei Diskette sind sie auch (im Vergleich zum Papierverfahren).
    Bekommt ihr dann auch die Mitteilungen per EGVP zurück und stellt VB Anträge auch so?
    Mir fehlt noch eine Übersicht der praktischen Umsetzung im Büro wenn man die Kostenrechnungen per Datei bekommt. Sollte man sie ausdrucken oder nicht?

  • Bekommt ihr dann auch die Mitteilungen per EGVP zurück und stellt VB Anträge auch so?

    Leider nicht. So modern ist das Verfahren (noch) nicht. Lediglich der Antrag geht elektronisch raus. Kostenrechnung und VB-Antrag wird dann wieder auf Papier übermittelt.

  • Wieso, ich dachte das hängt vom Ausbaugrad ab?
    Bei Diskette haben wir derzeit 0, im Ausbaugrad 31 soll man auch die VB-Anträge per Diskette bekommen können, dann müsste das im EGVP doch auch funzen, oder?

  • Hallo!

    Ich habe gehört, dass die Gerichtskosten von Rechtsanwälten per Lastschriftverfahren eingezogen werden sollen.

    Weiß jemand etwas genaues?

    Danke!

  • Würde mich wundern, Kostenschuldner ist die Partei, nicht der RA. Ich würde mich "freuen", wenn bei uns einfach Gerichtskosten für ein Mahnverfahren abgebucht werden.

  • Wenn man dem Gericht die Abbuchung erlaubt, wird das auch gemacht. Man muss halt davor die Gebühren als Vorschuss kassieren. :)

  • Muss das Thema nochmal hoch holen.
    Die Gerüchteküche in OWL sagt, das Diskettenverfahren stirbt dieses Jahr noch aus?! Ist da was dran?

    Bislang hat unsere Kanzlei nämlich entschieden, keine Umstellung auf EGVP, weil Lizenz von RA-Klein zu teuer (aber billiger wirds wohl auch nie).

    Wenn dann Diskette bald ausstirbt, dann wirds doch erst richtig teuer, oder?

  • Bislang hat unsere Kanzlei nämlich entschieden, keine Umstellung auf EGVP, weil Lizenz von RA-Klein zu teuer (aber billiger wirds wohl auch nie).

    Ihr könnt ja den "harten" Weg gehen: EGVP kann man kostenlos runterladen und nutzen. Die Mahnanträge müssen dann von Hand bei http://www.online-mahnantrag.de eingegeben werden.

    Erfordert zwar einen höheren Aufwand, ist aber gratis.

  • Bislang hat unsere Kanzlei nämlich entschieden, keine Umstellung auf EGVP, weil Lizenz von RA-Klein zu teuer (aber billiger wirds wohl auch nie).

    Ihr könnt ja den "harten" Weg gehen: EGVP kann man kostenlos runterladen und nutzen. Die Mahnanträge müssen dann von Hand bei http://www.online-mahnantrag.de eingegeben werden.

    Erfordert zwar einen höheren Aufwand, ist aber gratis.


    Tut mir leid, aber bei zum Teil 15 Mahnanträgen am Tag, werde ich den Weg nicht gehen, ich müsste doch alle Daten (Ast./Ag und die Forderungen) per Hand eintragen. Nein danke, auch ist mir da die Fehlerquelle zu hoch.
    Wozu zahlen wir denn für RA-Klein wenn man doch auch dann ohne auskommen würde?

  • ich hätte dann auch noch ne Frage, weil ich grade über dem Bestellformular für EGVP sitze und nur die Hälfte blicke :oops:

    Modul und Lizenzen usw. sind mir klar


    :gruebel:
    Ich hab aber noch einen Antrag bekommen (von unserem EDV-Fuzzi) für die KEnnziffer für Datenträgeraustausch im Mahnverfahren. Es gäbe keine einheitliche Nummer und ich müsste für jedes Gericht eine eigene beantragen???

    Mit Signaturkarte brauch ich doch eben keine Disktetten mehr, wozu also? oder doch?
    Brauch ich diese Nummer tatsächlich und echt für jedes Mahngericht einzeln?
    :eek:

  • Jedes Mahngericht hat seinen eigenen Nummernkreis. Deshalb brauchst du auch für jedes Gericht eine eigene KeZi. Diese brauchst du auch dann, wenn du keine Disketten mehr benutzt. Es geht darum, dass du am eletronischen Datenaustausch teilnimmst. Zudem kann ein automatischer Kosteneinzug nur über eine KeZi ermöglicht werden.

  • Soweit ich das verstanden habe, kannst du die Kennziffer des Disketten-Verfahrens auch für das EGVP verwenden, ist schließlich alles elektronischer Datenaustausch.
    Für jedes Gericht war auch bei Diskette schon immer so (ich muss für Berlin auch noch eine beantragen...) Ist zwar blöd, aber sollte sein. Obwohl ich mir überlegen würde, auf Verdacht bei jedem Mahngericht (17, oder?) eine zu beantragen...

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