Evtl. meinte er, dass anstelle der Bescheinigung des Vermessungsamts bei Nichtvermessen des Weges eine Bescheinigung der Gemeinde ausreichen würde, da diese angeblich wisse, wo der Weg verlaufen ist.
Ich würde auch eine Löschungsbewilligung verlangen, wenn ich nicht eindeutig für mich als Grundbuchrechtspfleger geklärt ist, wo der Weg verläuft. Und ansonsten kann der Notar ja mal mit dieser Meinung eine neue Rechtsprechung anstrengen ...