Hallo !
Habe einen Antrag auf Erlass eines KFBs nach § 103 ZPO vorliegen.
Dabei hat der Anwalt aber auch Gerichtskosten für den Mahnbescheid und die Auslagenpauschale für das Mahnverfahren mitangemeldet. Gehören die in den Antrag ?
Mahnkosten im KFB
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Soweit es das Mahnverfahren ist, das dem jetzt streitigen Verfahren vorausging: Ja !
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Klar doch. Warum denn auch nicht. Wenn diese Kosten nicht bereits im Vollstreckungsbescheid mit drin sind, dieser also aufgehoben oder gar nicht erst erlassen wurde, sind auch die Kosten des Mahnverfahrens mit festzusetzen.
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Wenn sie nicht tituliert sind, schon.
Es kommen die gesamten Gerichtskosten (einschließlich MB) und die Auslagenpauschale für das Mahnverfahren ( BGH v. 28. Oktober 2004, III ZB 41/04 u. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - VIII ZB 14/04 - AGS 2004, 343) in den KFB. -
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer
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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer
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