Antrag öffentliche Zustellung

  • Im Dienst habe ich einen offiziellen Vordruck aus Nds., mit dem man fast alles öffentlich zustellen kann. Ich könnte den morgen per Fax zusenden, wenn Du mir Deine Fax - Nummer per pN zuschickst.
    Neben der Verfügung ist natürlich auch der Bewilligungsbeschluss zu fertigen.

  • Schau auf jeden Fall erst mal, ob Du überhaupt zuständig bist oder ob es um einen Fall der Richterzuständigkeit geht. Daher meine Frage, was überhaupt zuzustellen ist. Im Unterforum Zivilrecht findest Du mit Hilfe der Suche einige Threads mit verschiedenen Konstellationen, was öffentlich zuzustellen ist.

    Ob dann, wenn Du zuständig bist, die öffentliche Zustellung bewilligt werden kann, sprich, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und wenn ja, wie dann der Beschluss und die Verfügung aussehen, das sind dann die nächsten Schritte. Aber nicht den 2. vor dem 1. Schritt nehmen, sonst stolpert man.


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    Alles hat einmal ein Ende.

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