Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides

  • Bei Ziffer 1. werden u.a. die Gerichtskosten des streitigen Verfahrens (Prozessgericht) eingetragen. Diese dürften sich ja ohne Weiteres aus deiner Akte ergeben. :)

    Das sehe ich ebenfalls so:
    Ein Betrag in Höhe von 73 € lässt auf die weiteren Gerichtskosten (nach altem Recht) schließen: 32,00 € Mahnbescheid, 73 € weitere kosten des streitigen Verfahrens ergibt in der Summe 105 €.
    In derartigen Fällen habe ich bislang stets antragsgemäß erlassen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du aber natürlich um eine Klarstellung bitten, dass es sich um die gezahlten Gerichtskosten handelt.

  • Hm, ja, ist in der Summe der eingezahlte Vorschuss - neben den Kosten des Mahnverfahrens - aber wegen der Antragsrücknahme sind es nur 35 EUR Gerichtskosten.

    Ich ändere es selbst ab.

    Vielen Dank!

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