sicherer Briefkasten?

  • Hiho, wußte nicht wohin mit dem Problem, also hier unter sonstige.

    Gerade war ein Typ da, Rockerverschnitt, Pferdeschwanz etc, mit folgendem Problem:

    Der Guteste hatte eine Konzession für eine Kneipe beantragt, diese wurde ihm auch erteilt. Ende 2007 hätte er dafür nochmal 600 Euro zahlen sollen, was er vergessen hat. Ohne weitere Mahnungen des Betrags zu erhalten widerruft daraufhin die Stadt mit sofortiger Wirkung die Konzession. Nichtswissend macht er weiter seine Kneipe auf, bekommt natürlich einen Bescheid, dass er Strafe zahlen soll, aber auch den will er nicht bekommen haben.
    Lt. Angabe wohnt er in einem 4 Parteien Haus, mit nur einem Briefkasten für alle. Lt. Putzo RN 4 zu 180 ZPO hat der Zusteller zu prüfen ob die Post sicher vor dem Zugriff Dritter ist. Ist sie das, wenn 4 Namen an einem Briefkasten stehen? Ist Dritter in diesem Sinne der nicht, der auf dem Briefkasten mitvermerkt ist? Oder hätte der Zusteller den Bescheid dort nicht einwerfen sondern anders zustellen müssen?

    Weiters ist, die Wahrheit des Sachvortrags unterstellt, ja noch keine Heilung des Zustellmangels eingetreten, da das Schriftstück ihm nicht noch einmal zugestellt wurde. Selbst die entspr. Bescheide konnte er mir nicht vorlegen, weil er sie nicht hat.

    Erfahren hat der Arme angeblich erst durch unseren Erzwingungshaftbeschluß.

    Was tun mit so nem Kunden, der auch noch die Stadt wg. Rechtsbeugung anzeigen will :gruebel:



  • Was tun mit so nem Kunden, der auch noch die Stadt wg. Rechtsbeugung anzeigen will :gruebel:



    Je nachdem auf welcher Abteilung Du sitzt:
    Zum RA schicken oder sof. Beschwerde gegen die Erzwingungahaft aufnehmen und dann zum RA schicken.

  • ich würde den guten Mann an einen RA verweisen
    (am Rande:für mich hört sich die Sache nicht sehr glaubwürdig an: so als ob er in seinem Kämmerlein die Post durchschaut unter dem Motto: nee mag ich nicht, dann tu ich mal so als hätt ich es nicht bekommen, auf dem Briefkasten stehen ja 4 Namen drauf; mal so nebenbei: kann er sich als Kneipenbesitzer keinen eigenen Briefkasten zulegen?:teufel:)
    ein Verschulden des Zustellers seh ich nicht, wenn jemand sich mit anderen Leuten einen Briefkasten teilt sind diese wohl nicht als "Dritte" zu verstehen

  • Meiner Meinung nach ist die Zustellung mit Einwurf in den Briefkasten bewirkt - ganz egal, mit wem man sich den Brifkasten teilt. Er hätte sich doch jederzeit einen eigenen Briefkasten besorgen können. Dies hat er offensichtlich nicht getan, also liegt es auch nicht am Verschulden des Zustellers, dass die Post nicht ankam. Mitnutzer des Briefkastens sind keine Dritte!

  • Also mir klingt das, zumal ja gleich eine ganze Reihe von Schriftstücken verschwunden sein sollen, äußerst unglaubwürdig . . . und wenn sich der gute drauf einläßt, seinen Briefkasten mit 3 weiteren Parteien zu teilen, dann ist das seine ganz private Sache . . .

    . . . Bei solchen Geschichten, die ich mir auf der RAST auch schon anhören dürfte, verblüffte mich immer wieder, dass nur ganz bestimmte, nämlich unangenehme Post verschwindet (oder mit der Werbung weggeschmissen wurde) . . . habe ich nie geglaubt aber ggf. halt aufgenommen, was der Bürger protokolliert haben wollte . . . was der Richter dann macht ist ja nicht mein Bier ;)


  • . . . Bei solchen Geschichten, die ich mir auf der RAST auch schon anhören dürfte, verblüffte mich immer wieder, dass nur ganz bestimmte, nämlich unangenehme Post verschwindet



    Statistisch gehen 0,3 o/oo aller Briefsendungen verloren. Wenn man dem, was vor Gericht vorgetragen wird, Glauben schenkt, handelt es sich dabei ausschließlich um Rechnungen, Mahnungen, andere Aufforderungen, Ladungen usw. :gruebel:

  • Statistisch gehen


    ...und juristisch gesehen, erachtet der BGH, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die Zustellung durch Einlegen in den Gemeinschaftsbriefkasten als wirksam, wenn ein nur ein überschaubarer Kreis von Personen den Briefkasten nutzen kann. (Es ging bei der Entscheidung zwar noch um den Einwurf der Benachrichtigung bei Ersatzzustellung durch Niederlegung vor Inkrafttreten des Postzustellungsreformgesetzes, dürfte aber nunmehr analog anzuwenden sein).

  • auf die Gefahr hin im Papierkorb zu landen, kann ich mir diese Anekdote nicht verkneifen:

    In einem Betreuungsverfahren "bekam" die Betreuerin regelmäßig ihre Post nicht. Mehrere Schreiben waren weg, Termine nicht eingehalten "ich hab nichts bekommen" - wir hatten schon erwogen, sie wegen Unzuverlässigkeit zu entlassen, da rief sie an: der Betreute (ihr Mann) lebte bei ihr im Haushalt. Wenn sie nicht aufpasste, öffnete der den Briefkasten und sah die Post durch: alles was ihn betraf ("sein" Betreuungsverfahren "seine" Rechnungen...) nahm er an sich und legte es "zur Bearbeitung" in seinen Schreibtisch.
    Jetzt machen wir es so, dass wir bei wichtigen Urkunden, Genehmigungen o.ä. die Betreuerin anrufen, die die Papiere abholt. Ansonsten kontrolliert sie alle paar Tage die Schreibtischschublade - und siehe da: seit dem kommt die Post an...

  • Jetzt machen wir es so, dass wir bei wichtigen Urkunden, Genehmigungen o.ä. die Betreuerin anrufen, die die Papiere abholt.



    DAS ist doch wohl Realsatire - bietet eure Geschäftsstelle auch andere Serviceleistungen an? :eek:

    Das ist doch wohl das Problem der Betreuerin, das SIE zu lösen hat.

  • Jetzt machen wir es so, dass wir bei wichtigen Urkunden, Genehmigungen o.ä. die Betreuerin anrufen, die die Papiere abholt.



    DAS ist doch wohl Realsatire - bietet eure Geschäftsstelle auch andere Serviceleistungen an? :eek:

    Das ist doch wohl das Problem der Betreuerin, das SIE zu lösen hat.



    DAS nenne ich praktisches Handeln !

  • Jetzt machen wir es so, dass wir bei wichtigen Urkunden, Genehmigungen o.ä. die Betreuerin anrufen, die die Papiere abholt.



    DAS ist doch wohl Realsatire - bietet eure Geschäftsstelle auch andere Serviceleistungen an? :eek:

    Das ist doch wohl das Problem der Betreuerin, das SIE zu lösen hat.




    -der Vorschlag kam nicht von mir und anrufen muss ich auch nicht, daher ist mir das - offen gestanden - egal. Und ich vermute, dass es der SE lieber ist als dauernde "ihr Brief ist nicht angekommen, schicken Sie ihn nochmal" Anforderungen...
    Außerdem - was soll die Betreuerin denn machen?

  • Es ist schon erstaunlich, Mahnbescheide, Ladungen Urteile, alles geht verloren. Nur von den Löschungsmitteilungen aus der Schuldnerkartei ist noch kein Verlust reklamiert worden, die kommen immer an :teufel:

  • Es ist schon erstaunlich, Mahnbescheide, Ladungen Urteile, alles geht verloren. Nur von den Löschungsmitteilungen aus der Schuldnerkartei ist noch kein Verlust reklamiert worden, die kommen immer an :teufel:



    *kleinlaut und flüsternd* Ich hab schon mal ne Löschungsmitteilung von der Post zurückgeschickt bekommen, weil der Empfänger (Schuldner) unbekannt verzogen war......

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Es ist schon erstaunlich, Mahnbescheide, Ladungen Urteile, alles geht verloren. Nur von den Löschungsmitteilungen aus der Schuldnerkartei ist noch kein Verlust reklamiert worden, die kommen immer an :teufel:



    honi soit qui mal y pense :sagnix:


    Was die Betreuerin machen soll?
    Das Problem lösen !!
    Zur Not Schlüssel abnehmen...............

  • Jetzt machen wir es so, dass wir bei wichtigen Urkunden, Genehmigungen o.ä. die Betreuerin anrufen, die die Papiere abholt.



    DAS ist doch wohl Realsatire - bietet eure Geschäftsstelle auch andere Serviceleistungen an? :eek:

    Das ist doch wohl das Problem der Betreuerin, das SIE zu lösen hat.



    DAS nenne ich praktisches Handeln !



    Ich persönlich muss sagen, dass ich diese Lösung eigentlich ganz in Ordnung finde.

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